Sozialversicherungspflichtig trotz Ferienjobs? Bestraft werden für zu viel Arbeiten...

Hallo,

seit 3 Wochen arbeite ich bei Daimler als Ferienjobber. Das Bruttogehalt beträgt 2269€.

Laut Wikipedia ist man von den sozialversicherungsabgaben befreit, wenn man einen Ferienjob ausübt, der nicht länger als 50 Arbeitstage dauert.

In meinem Fall sind es deutlich weniger.

Nun habe ich seit Beginn 2014 auch noch einen Minijob ausgeübt auf 450 € Basis, natürlich steuerfrei. Wenn man diese Arbeitstage dazu addiert würde ich auf über 50 Arbeitstage kommen.

Wenn das der Fall sein sollte, wäre dies äußerst unfair, denn die steuerlichen Abgaben entsprechen ungefähr die Höhe meiner Gehälter von meinem 450 € Job. Ich hätte theoretisch unzählige Stunden umsonst gearbeitet!!!

Dazu kommt, dass man laut Gesetz als angehender Student automatisch von den sozialversicherungspflichtigen Angaben befreit ist. Die Daimler Mitarbeiterin am Telefon hat mir erklärt, dass ich das Geld nicht steuerfrei bekomme, weil ich mein Abitur im Jahre 2013 gemacht habe und nicht 2014.

Wie unfair ist das denn bitte? Ich war in Kanada in From eines Work and Travels und habe mich auf mein Studium vorbereitet und befinde mich in der gleichen Situation, wie die anderen angehenden Studenten.

Weiß da jemand Rat und kennt sich mit den gesetzlichen Gegebenheiten aus und kennt vielleicht Tricks, wie man doch von den Steuern befreit werden könnte?

Steuern, Gehalt, Daimler, Ferienjob, steuerfrei, sozialversicherungspflichtig
Freiberuflicher Webentwickler

Hallo, nach der Gewerbeanmeldung bin ich nun dazu angehalten worden, meine Selbstständigkeit mit der steuerlichen Erfassung abzuschließen um endlich meine Steuernummer zu erhalten.

Zur Gewerbeanmeldung hatte ich angegeben: Softwareentwicklung & -beratung als ausgeführte Tätigkeit.

Das ganze soll eine nebenberufliche Tätigkeit sein. Mein Problem sind nun folgende Punkte: # Ehegatte Eine Hochzeit ist momentan geplant, aber noch nicht vollzogen. Wie verhält sich dies hier soll ich präventiv bereits eintragen oder erst nachtragen lassen?

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
  • Was gebe ich bei einer Gründung zum 23.07.2014 unter "nichtselbstständiger Arbeit" an?
  • Trage ich meinen geschätzten Verdienst aus der Selbständigen Arbeit unter selbstständiger Arbeit oder "Gewerbebetrieb" ein?
Bankkonto

Ich möchte im Zuge der Selbstständigkeit ein eigenes Geschäftskonto eröffnen. Hierfür muss ich meine Berufsgruppe angeben. Softwareentwicklung und -beratung findet sich aber nicht unter Freiberufler (im Online-Antrag) aber auch nicht unter "Selbstständigkeit". Jedoch würde ich unter "Selbstständigkeit" den Punkt "Dienstleistungen (sonstige)" nehmen können. Kann es hierbei zu Problemen kommen? Ich möchte schlichtweg freiberuflich für Agenturen und Co tätig werden aber auch meine Dienstleistungen Unternehmen und Vereinen aus meiner Umgebung anbieten.

Kann mir hierzu jemand helfen?

** ich weiß, dass mir hier keine Steuerberatung erteilt werden kann. Ich benötige lediglich Ausfüllhilfe da die mitgelieferte Ausfüllhilfe nur sagt, dass ich diese Angaben dort machen soll.

Steuern, Selbständigkeit, Formular, Freiberufler

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