Umzug nicht anerkannt in Steuerbescheid: Ist beim Einspruch eine detaillierte Arbeitswegbeschreibung sinnvoll?

Hallo liebe Steuerexperten,

mein Umzug innerhalb Münchens im letzten Jahr wurde vom Finanzamt nicht als beruflich bedingt anerkannt. Ich spare mir dadurch jedoch erheblichen Arbeitsweg ein. Ist es üblich bzw. ratsam, bei meinem Einspruch eine kurze Erläuterung meines Arbeitsweges einzufügen? Zum Beispiel so:

Der Umzug war beruflich veranlasst, da sich durch den Umzug meine tägliche Fahrzeit zur Arbeitsstelle erheblich verkürzt hat. Vor dem Umzug war eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig, die durch fast tägliche Verspätungen der SBahn und/oder meines Busses durchschnittlich 45 Minuten in Anspruch nahm, im Winter meist bis zu einer Stunde. Nach dem Umzug erreiche ich nun täglich – auch im Winter und bei Regen – meine Arbeitsstelle innerhalb von 10 Minuten mit dem Fahrrad. Dies ergibt bei Hin- und Rückweg eine Einsparung von mehr als einer Stunde pro Tag. Wir bitten Sie, die Aufwendungen zu berücksichtigen und den Steuerbescheid entsprechend zu berichtigen.

Ohne die Erläuterung könnte man vermuten, dass ich nicht mindestens eine Stunde Arbeitsweg einspare. Schaut man zum Beispiel bei Googlemaps nach, wird natürlich ein bisheriger Anreiseweg mit den Öffis mit 30 bis 33 Minuten angezeigt. Da fehlen aber noch die ganzen Verspätungen. Vor allem im Winter war das immer sehr viel, da ich auf die Münchner Stammstrecke (und noch dazu eine Haltestelle am A der Welt) angewiesen war, die ja gerne und häufig ausfällt. Und auch, dass ich nun mit dem Fahrrad quasi zur Arbeit düse, weiß der Finanzbeamte ohne Erläuterung nicht unbedingt.

Was meint ihr? Kann man das so in den Einspruch reinschreiben? Ich freue mich sehr über jede Antwort. :-)

Steuern, Umzug, Steuererklärung
Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung

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