Brief vom Finanzamt: was kommt auf mich zu?

Hallo,

vor kurzem habe ich einen Brief erhalten vom Finanzamt mit dem Betreff: "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen), land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder Vermietungstätigkeit"

In dem Brief geht es darum, dass ich nach Kenntnis des Finanzbeamten eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen habe und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll.

Zu mir: ich bin seit Beginn 2015 Design Student und beziehe neben meinem BAFÖG auch eine geringe Summe an SGB2 Leistungen.

In den Jahren 2015 bis Mitte 2017 habe ich für einen Freund ab und zu mal Designarbeiten erledigt, wie z.B. Flyers, Logos oder eine Webseite. Diese jedoch meistens unregelmäßig und ohne irgendwie gewerblich damit aktiv geworden zu sein. Als Dank für meine "Arbeit" wurde ich auch von diesem Freund vergütet, jedoch hat er mich darum gebeten ihm dafür eine Private Rechnung auszustellen. Ich war was das angeht erstmal verunsichert, da ich noch nie sowas gemacht habe. Er meinte ich solle lediglich keine Mehrwertsteuer ausweisen, dann sei das auch kein Problem, vor allem da die Summe nicht gerade hoch sei.

Nun belaufen sich die jährlichen Gesamtbeträge, die ich von ihm erhalten habe 2016 insgesamt z.B. auf gerade mal 200€, oder im Jahr 2017 auf 450€.

Ich bin gerade leicht panisch und besorgt darüber was auch mich zukommt. Am Telefon meinte der Mitarbeiter des Finanzamtes, dass ich den Fragebogen ausfüllen soll und dazu halt "Gewinne und Ausgaben" der letzten Jahre nennen soll. Ich bin doch kein Unternehmer, ich habe leider nicht einmal mehr die Privatrechnungen vorhanden, lediglich die von diesem Jahr noch. Kontoauszüge sind jedoch alle vorhanden.

Ich habe nun Angst, dass ich Probleme mit dem Finanzamt und dem Arbeitsamt bekomme und am Ende der Geschichte Geldstrafen oder sonstiges auf mich zukommen könnten.

Ich wäre sehr dankbar über jeden Rat hier, da ich gerade echt nicht mehr weiter weiß. Leider ist man nachher immer erst schlauer.

Steuern, Recht, Steuererklärung, Arbeitsamt, Finanzamt, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.

Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:

Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.

Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.

Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.

Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.

Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):

Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?

Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!

Finanzen, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pfändung, Wirtschaft und Finanzen

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