Der Bezieher der Rente aus Deutschland hat in Österreich gelebt und ist im Dezember 2011 in seine Heimat (Kosovo) zurückgekehrt wo er seither lebt. Jetzt hat er ein Schreiben aus Deuschland erhalten (in den Kosovo) wo die Finanz 98,00 Euro Steuern möchte.
Im Bescheid ist allerdings zu lesen, dass sie sich auf Österreich beziehen, wo er ja zuvor gelebt hat. Wir die Steuer auch fällig, wenn er zu dem Zeitpunkt (2012) im Kosovo gelebt hat?
Es gibt ein altes Übereinkommen mit Jugoslawien (gültig auch für den Kosovo) http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Kosovo/1988-09-08-Kosovo-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Im Artikel 19 (Seite 11) sind die Ruhegehälter geregelt. Allerdings widersprechen sich meiner Meinung nach Abs.1 und Abs. 2. Nach Abs. 1 zahlt er im Kosovo die Steuer und im Abs. 2 in Deutschland. So habe ich es verstanden.
Was ist eure Meinung dazu und wie ist die Vorgehensweise? Der Finanz schreiben, dass er schon 2012 im Kosovo gelebt hat?
Schon mal ein recht herzliches Dankeschön für Antworten