Nie Kirchensteuer bezahlt, was nun?

Hallo ihr Lieben,

Mit 20 habe ich meine Ausbildung begonnen und seit dem nie Kirchensteuer gezahlt, d.h. seit 4 Jahren. In meinem Lohnsteuerbescheid steht bei Konfession einfach "--". Nun hat letztes Jahr eine Bekannte meiner Mutter meine Lohnsteuererklärung gemacht anhand meines Lohnsteuerbescheid und wird wohl auch angegeben haben, ich sei nicht kirchensteuerpflichtig. 2017 ist das erste Jahr in dem ich vollständig Vollzeit, als normale Arbeitnehmerin im öD angestellt bin. Weil ich ja nun groß bin, wollte ich meine Steuererklärung für 2017 nun selbst machen. Dabei stieß ich in dem online-Modul auf die Frage nach der Kirchensteuerpflicht. Da eine Freundin dabei war, machte sie mich darauf aufmerksam, dass ich doch dort auswählen müsste, dass ich kirchensteuerpflichtig bin, weil ich doch konfirmiert wurde. Ich bin nun völlig verunsichert und auch verängstigt. Wie gehe ich nun vor? Ich dachte, dass der erste Arbeitgeber den man hat, die Abzüge automatisch regelt und da ich keine Kirchensteuer gezahlt habe, dachte ich, dass ich auch kein Kirchenmitglied sei. Ich musste auch keine Kirchensteuer nachzahlen für 2016. Weiß einer Rat? Ich möchte auch kein Kirchenmitglied sein.

Ergänzende Fragen: Was ist wegen der Kirchensteuer der letzten vier Jahre? Wenn ich jetzt austrete und die Mitteilung über den Austritt an das FA geht, muss ich dann nachzahlen?

Steuererklärung, Kirchensteuer, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Steuerklasse 2 - Freund der Tochter zieht ein?

Hallo zusammen.

Die Mutter (Vollverdiener) meiner Freundin (in Ausbildung) hat Steuerklasse 2.

Diese wird wie folgt definiert:

  • Es muss mindestens ein minderjähriges, bzw. sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindliches Kind mit im Haushalt leben.
  • Der Alleinerziehende muss für das Kind das alleinige Sorgerecht haben und Kindergeld beziehen.
  • Es darf keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnen, die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann.

Nun bin ich (Vollverdiener) in diese Wohnung mit eingezogen.

Kann die Mutter meiner Freundin trotz meines Einzuges ihre Steuerklasse 2 beibehalten?

Sie erfüllt alle Voraussetzungen dafür und da ich natürlich auch nicht als Erziehungsberechtigter meiner Freundin fungiere, sehe ich kein Problem. Aber wenn's um sein Geld geht, legt der Staat die Spielregeln ja bekanntlich großzügig zu seinen Gunsten aus.

Natürlich habe ich bereits mit dem Finanzamt telefoniert, aber da sagte man mir wirklich nur, dass "es da im Text zwar so steht, als ginge es speziell um einen zusätzlichen Erziehungsberechtigten der einziehen, in Wirklichkeit aber pauschal jeder Volljährige zählt, um die Steuerklasse 2 in 1 andern zu müssen."

Da ich diese Aussage ehrlich gesagt einfach als aus den Fingern gesaugt empfinde, hoffe ich, dass hier vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht, ein Steuerberater, etc. zu helfen weiß.

Ist hier jemand mit fachlicher Ausbildung im Forum, der mir eine verbindliche, NICHT auf Annahmen oder Spekulationen basierende Antwort geben kann?

Danke vorab für hilfreiche Antworten!

Gruß

Finanzen, Steuern, Recht, Eltern, Steuererklärung, Steuerklasse

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