Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht?

Das Finanzamt hat mich angeschrieben, dass ich keine Steuererklärung mehr abgeben muss, muss ich das dann auch nicht? Ich habe nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, liegt bei ca. 6000€ im Jahr und steuer fällt erst bei ca. 8500€ an bei Singel. Wie ist das dann wenn ich jetzt z.B. 10.000€ Aktiengewinne im Jahr habe, muss ich dann auch keine Steuererklärung abgeben und kann ich mich darauf berufen, dass das Finanzamt geschrieben hat, dass ich nicht mehr zu Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bin. Bzw. wenn das Finanzamt 3 Jahre später kommt kann ich dann sagen, dass ich nicht mehr zur Abgabe verpflichtet war oder gilt das dann trotzdem als Steuerhinterziehung?

Seit dem Jahr 2015 bin ich nicht mehr zur Abgabe zur Steuererklärung verpflichtet. Für das Jahr 2016 wollten sie dann plötzlich eine Steuererklärung und haben mir 200€ Bussgeld angedroht und zusätzlich bei Nichtabgabe mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Dann bin ich zum Finanzamt vorbeigegangen und habe das Schreiben gezeigt und dann haben die ganz schnell alles wieder zurückgenommen und gesagt, dass das bei ihnen im Computer nicht richtig erfasst war und ich keine Steuererklärung abgeben muss. Sollte es Probleme geben soll ich mich nochmals melden.

Steuern, Recht, Steuererklärung, Aktien, Einkommen, Einkommensteuer, Steuerhinterziehung, Quellensteuer, Wirtschaft und Finanzen
Erste Tätigkeitsstätte - Studium - Praktikum?

allo Steuer Community,


ich habe meine Einkommensteuer für die letzten Jahre meines Studiums abgegeben.


Hintergrund:

Während des Studium in BS hatte ich dort einen eigenen Hausstand inkl eigener Wohnung.


Nun habe ich mehrere Praktika (3 Monate Inland, eines 6 Monate Ausland) durchgeführt und dort eine eigene Wohnung

mit Hausstand unterhalten.


Nun fordert das Finanzamt eine Bescheinigung entsprechend: hhttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf" target="_blank">ttp://www.kondor-steuerberatung.de/download/Bescheinigung\_VMA\_fuer\_FA.pdf - sorry für den Fremdlink.


Jetzt tauchen bei mir mehrere Fragen zur Argumentation auf - ich gehe mal davon aus, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt und ich das Studium als erste dauerhafte Tätigkeitsstätte und Lebensmittelpunkt deklarieren würde:

- Gilt ein Kurzzeitpraktikum als erste Tätigkeitsstätte? - wenn nicht, muss ich dann die Bescheinigung über Arbeitstage, Auswärtstage, etc. vom Praktikantenunternehmen für das Finanzamt einholen?

- Betrifft es eine doppelte Haushaltsführung, ob das Kurzzeitpraktikum eine erste Tätigkeitsstätte ist oder nicht in Bezug auf Verpflegungspauschale, Heimfahrten, etc.?

- Welche Kosten kann ich absetzen: Ich habe Verpflegungspauschale, Pendlerpauschale am Ort Praktikum, Miete, Heimfahrten, ... als Kosten geltend gemacht.


Ich danke recht herzlich für die Antworten!


Herzliche Grüße

Steuern, Recht, Steuererklärung, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Steuererklärung Kleinunternehmer und Ausbildung?

Hi, ich wende mich jetzt hier an die Community und bitte um Rat bei der Thematik Steuererklärung.

2016 war bei mir ein turbulentes Jahr, in dem ich mein Studium abgebrochen und stattdessen eine Ausbildung angefangen habe. Genauso turbulent wie mein Bildungsweg war in dem Jahr auch meine Art Geld zu verdienen. Zu Beginn des Jahres war ich 2 Monate auf 450€-Basis als Aushilfe in einem Laden angestellt. Danach habe ich mir einen Kleingewerbeschein beantragt und mehrere Monate als Kleinunternehmer verschiedene Promotionjobs getätigt. Im September begann ich dann meine Ausbildung. Seit Beginn der Ausbildung wurden keine weiteren Nebentätigkeiten ausgeführt und der Gewerbeschein im letzten Jahr wieder abgemeldet.

Jetzt steh ich vor der Hürde meine Steuererklärung machen zu müssen. Ich habe das System nun so verstanden, dass ich dabei "nur" meine Ausgaben und Einkünfte aus meinem Kleingewerbe angeben muss und dabei die Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte bzw die Einkünfte aus meiner Ausbildung komplett vernachlässigen kann. Ist das soweit richtig?

Da ich bei den Promojobs eigentlich keine Ausgaben in Form von direkten Anschaffungen hatte, stellt sich mir jetzt die Frage, was überhaupt Ausgaben bei mir sein könnten. Könnte ich theoretisch auch einen Teil meiner Abomonatskarte bei den Öffis angeben, da ich diese brauchte, um meinen "Arbeitsweg" fahren zu können?

Ich Danke euch schonmal im Voraus um eure Hilfe!

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