Guten morgen,

sitze gerade an meiner steuererklärung und komme mit einer elektrikerrechnung nicht weiter. Die rechnung ist aus mai 2017, der Anteil Arbeitslohn von 4724 eur ist ausgewiesen. Jetzt habe ich das problem dass ich im nov 2016 bereits eine abschlagszahlung von 3500 netto geleistet habe, aus der Abschlagsrechnung ist aber nichts ersichtlich. Eine genaue Aufschlüsselung erhielt ich erst mit der finalen Rechnung und die Abschlagszahlung wird hier vom Rechnungsbetrag abgezogen. Kann ich einfach die 4784 eur Arbeitslohn ansetzen? Die Abschlagszahlung kann ja mangels Aufschlüsselung nicht für 2016 angesetzt worden sein?! Danke im voraus.