Bis jetzt habe ich immer noch keine plausible Begründung für diesen Passus im Steuerberatungsgesetz (StBergG) gefunden.
Es geht um die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine in Bezug auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (V+V).
Hier werden nämlich nicht nur die Kosten eines Bankdarlehens bei einer finanzierten Immobilie außer Acht gelassen (was ja eigentlich von den Einkünften abzuziehen wäre), sonders es sind auch alle eingenommenen Beträge zu berücksichtigen, also auch die Nebenkosten! Obwohl diese ja bei der Ermittlung der Einkünfte aus V+V wieder abgezogen werden.
Da würde mich nun einfach nur mal interessieren, wie das begründet ist.
Denn Nebenkosten (die ja in erster Linie Kosten für Strom, Wasser und Heizung darstellen) auch noch zu den Mieteinkünften zu zählen, ist doch Schwachsinn, weil es keine Einkünfte im eigentlichen Sinne sind.
Wer kann mir das plausibel erklären?