Wenn ich das richtig sehe, kann man als Arbeitnehmer die Kosten für Aufzug und Schornsreinfeger auch in der Steuer in haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen um diese abzurechnen. Aus meiner Betriebskostenabrechnung steht jeweils für Aufzugkosten und Schornsteinfeger nur eine Summe drinnen, keine weiteren Ausführungen. Kann ich da nun die komplette Summe meines Anteils eintragen oder was wäre ratsam?
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