"Mädchenname" (Geschlechtergleichstellung) - Ausdruck noch zeitgemäß?

Frage an die Damen!

Als ich meinen Mann geheiratet habe, haben wir uns entschieden, meinen Nachnamen gemeinsam als Familie weiter zu führen, aus unterschiedlichen Gründen. Mein Mann trägt somit jetzt als Nachnamen den Geburtsnamen seiner Frau.

Bei der Eheschließung sagte uns der Standesbeamte, dass in der Region bereits 30-40% aller Paare den Namen der Frau gemeinsam annehmen. Es sei somit heute nicht mehr so unüblich. Wir, für unseren Teil, haben zwei befreundete Paare, die es genau so gemacht haben, meistens aus Gründen der Einfachheit.

Jetzt haben wir einen Notartermin und in den Vorbereitungsunterlagen stand folgender Erinnerungspunkt:

  • Bitte liefern Sie uns vor dem Termin noch den Mädchennamen von Frau XYZ

Es wurde also direkt davon ausgegangen, dass ich den Namen meines Mannes angenommen hätte. Ich war direkt überrascht, dass man diesen Punkt nicht allgemeiner gehalten hätte. Ich bin niemand, der im Bereich "Gender" generell alle Variationen pauschal berücksichtigen würde - aber heutzutage noch diesen Unterschied noch zu machen fand ich schon etwas rückständig.

Sollte es heutzutage nicht möglich sein, das anders zu formulieren, z.B. "Bitte liefern Sie uns die Geburtsnamen beider Ehepartner"? Ich hielt das direkt für sehr konservativ und fand es ärgerlich, dass ich jetzt direkt eine Erklärung dazu liefern musste nach dem Motto "Mein Mädchenname ist schon der aktuelle Nachname! Aber..." ... So modern sind wir als Ehepaar, dass wir hier eine Gleichstellung erwartet haben.

Wie seht ihr das, habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Annahmen zu "Geschlechterrollen" gemacht oder euch darüber geärgert, oder haltet ihr es für in Ordnung, noch in derart alten Mustern zu denken?

(Auch auf die Gefahr hin, einige gelangweilte Trolle damit zu triggern weise ich darauf hin, dass hier ausdrücklich auch gerne die feministische Sichtweise als Antwort gewünscht ist.)

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Darf der Standesbeamte das Datum der Eheschließung verraten?

Hi ihr Lieben,

mein Mann und ich heiraten nächste Woche. Allerdings war ich bereits 10 Jahre verheiratet. Ich hatte eine Hochzeit, die mir nicht sonderlich gefiel. Einfach wegen den ganzen gesellschaftlichen „Verpflichtungen“. Nach dem Motto: „Wenn du ....einlädst, musst du aber auch... einladen.“ Etc. Jetzt, nach glücklicher Scheidung und einem tollen neuen Partner an meiner Seite (wir erwarten auch Nachwuchs), will ich ein zweites Mal „ja“ sagen. Allerdings sind er und ich uns einig: Er will keinen Trubel und keine Gäste und Trauzeugen und ich will das auch nicht. Sogar auf den Ringtausch verzichten wir. Einfach, weil er für die Institution Ehe keinen Grund sieht, dass man feiert, sondern sich liebt, und ich dies genau eben auch so nicht mehr haben will. Wir wollen aus Liebe heiraten, weil wir bald eine eigene kleine Familie sind und den Tag gern in intimer Zweisamkeit mit einem kleinen süßen Geheimnis für uns haben wollen.

Nun ist es so, dass einige unserer Freunde ahnen, dass wir bald heiraten. Einige haben sogar angekündigt, auf dem Standesamt nachzufragen und spontan was zu starten. Ich habe nun gebeten, dies sein zu lassen und unser Bedürfnis zu akzeptieren. Was auch bejaht wurde.
Trotzdem habe ich immer noch diesen kleinen Schimmer Zweifel, ob sich auch daran gehalten wird (Asche auf mein Haupt, sollte ich meine Freunde fälschlicherweise wirklich für so egoistisch einschätzen.)

Nunja, lange Rede kurze Frage:

Dürfte der Standesbeamte dies überhaupt sagen, wenn einer anrufen und nachfragen sollte?

Fakt: Er weiß, dass wir ohne Gäste und Trauzeugen in Zweisamkeit heiraten möchten.

Greift da der Datenschutz oder fällt das nicht darunter?

Gruß

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