Wenn Blogger sich über eine Amazon Wishlist etwas schenken lassen, müssen sie diese Geschenke versteuern?
Angenommen, in Youtube oder Tiktok hat jemand eine Seite oder bietet Beratungen an.
Ich habe schon öfter gesehen, dass die Leute kein Geld dafür nehmen, sondern darum bitten, ihnen etwas von einer Amazon Wunschliste zu schenken, die dort öffentlich zu sehen ist.
Sie wünschen sich Schmuck, Kosmetik, Kleidung, Spiele, Getränke, Nahrungsmittel, Bücher...
Die Bestellung wird ja über den Spender abgewickelt und bezahlt und der Blogger erhält das Geschenk per Post oder Hermes.
Wie sieht es da mit der Versteuerung aus? Im Grunde ist das ja sowas wie geldwerter Vorteil, oder nicht?
Kann man sich massenweise von Fremden steuerfrei mit Sachgütern "beschenken" lassen oder ist beim Veröffentlichen solch einer Wunschliste in Social Media eine Steuernummer anzugeben?
Im Grunde wird man ja über Umwege auch bezahlt.