Erfolgsaussichten bei Wüstenrot Bausparkasse als Angestellter oder selbstständiger Finanzberater.?

Hallo. Bin bereits selbstständig für einen Bauträger seit 2009 im Süddeutschem Raum. Allerdings sehen ich in meinen noch jungen Jahren meine Zukunft als nicht gesichert an was das immer wider kehrende, kontinuierlich eingehende Geldbetrifft...

Einmal den Bauherren befriediigt mit einem Hausvertrag ist der Kunde abgearbeitet wird eine einmalige Provision bezahlt und dann kommt der Nächte Kunde ... das Finanzgeschäft wird bei uns weiter gegeben und direkt von der Bank abgearbeitet...gerade das sehen ich als wiederkehrende Einnahme .

Das Finanzberater Geschäft empfinde ich als sichere, Einkommensquelle da ein Kundenbestand übertragen wird, Bausparverträge bereits Jahre gespart werden und diese in eine Immobilienfinanzierung umgewandelt werden und der Kunde nach Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung braucht dadurch sehe ich hier potentielle Einnahmen . Zudem muss man sehen das ich als aktuell Selbstständiger Ausgaben für Büro , Krankenversicherung , USt. Sowie EInkommensteuer habe ... Meine fixen Kosten kann ich dadurch reduzieren mit einer Anstellung als Finanzberater oder selbstständiger Finanzberater ... Der Konzern Bausparkasse bietet einem Büro , Schulungen , Werbung und Bonifikationen ....

Wie seht ihr den Berufszweig , zudem Erfahrungen mit BHW Bausparkasse oder Wüstenrot.. hat jemand bereits dieses Berufsstatus und wie sind die Aufstiegsmöglichkeiten?

Was wird bezahlt als Angestellter Finanzberater ..? Bei Wüstenrot und BHW..

Selbständigkeit, Zukunft, Bank, Ausbildung, Einkommen, Karriere
Pfändung durch Finanzamt - Selbständig - Existenzminimum von 1028 Euro sicher?!?

Hallo, ich bin selbständig - und habe einen großen Auftraggeber - und einige kleine private Kunden.

In geraumer Zeit steht eine Pfändung durchs Finanzamt wg . (Einkommenssteuer) ins Haus - und das Finanzamt wird sicher auf meinen Auftraggeber zugehen. (der auch schon Bescheid weiß, dass da was kommen wird)

Ist mir dann als Selbständige trotzdem das Existenzminimum von 1028,- Euro sicher?

Also muss der Auftraggeber soweit meine Rechnungen bezahlen bis zu dieser Grenze? Ich verdiene selbst nur knapp über 1000 Euro im Monat, weil ich nicht mehr brauche. Habe heute aktuell ein Pfändungschutzkonto eingerichtet - dass dieses Existenzminimum auf einen Konto gesichert werden kann?

Die Frage, die sich mir stellt ist - bin ich als Selbständige in dieser ExistenzminimumGrenze auch berücksichtigt? Denn in allen Foren wird immer nur vom AngstelltenVerhältnis gesprochen - nicht so von der Selbständigkeit. Ich habe sogar gelesen, dass das Finanzamt bei Selbständigen ab dem ersten Cent pfänden kann?!?!?!

Ich kann mir das kaum vorstellen, dass das Finanzamt ALLES holt, ab dem ersten Cent, den ich bei dem Auftraggeber jetzt in Rechnung stelle - und das solange macht, bis die Steuerschulden abgeglichen sind? Dann bleibt mir ja dann gar nix mehr zu "Über"leben - für Miete, Essen, KV etc.??

Danke für Antworten. :-))) freufreu - dringend

Steuern, Selbständigkeit, Finanzamt, Pfändung, sicher
Elterngeld beziehen & selbstständig Arbeiten. Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung?

HAllo,

meine Frage betrifft die Zeit, in der ich Elterngeld bezog aber dennoch Geld verdiente. Selbstständig. Zur endgültigen Berechnung wird ein Nachweis gefordert, der § 4Abs.3 EstG entspricht.

Dies ist doch eine Einnahme Überschussrechnung, (?) Die Voraussetzungen (Umsatz<500 000, Gewinn<50 000,nicht im Handelsregister) passen. Würde ich diese Art der Gewinnermittlung machen, käme ein BETRÄCHTLICHES MINUS raus, womit ich ja kein Einkommen nach der Geburt meines Sohnes gehabt hätte und auch nicht rückzahlen müsste.

Würden wir bilanzieren, hätten wir ein kleines Plus, was bedeutet ich muss Elterngeld zurückzahlen. Aber wenn ich dem Brief der EG Stelle folge leiste, dann wäre doch eine Einnahme Überschussrechnung ok? oder wie?

mein Steuerberater ist diese Woche weg, daher frag ich mal hier das kompetente Netz von Gutefrage.de

Was kann/darf ich denn jetzt machen? Arbeitszeit<30h und weniger als 75% des Einkommens vor Geburt passt auch...

danke

und nochwas zum Ablauf: die Stichtagsbezogene Gewinnermittlung (für den Fall, dass ich die Variante Bilanz nehmen muss) ergibt einen Betrag, den ich dann durch 12 teile um mein monatliches Einkommen nach der Geburt zu berechnen? Und dieses wird wiederum mit dem Einkommen vor Geburt verrechnet, der Betrag wird neu berechnet als Einkommen und am Ende kommt raus, dass ich pro Monat x EG bekam aber nur y hätte bekommen dürfen???

Steuern, Selbständigkeit, Bilanz, BWA, Elterngeld

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