Eigene Kosmetikprodukte herstellen und verkaufen

Hallo, ich bin selbstständige Kosmetikerin und habe seit Jahren ein eigenes Studio. Bisher habe ich meine Produkte für den Verkauf und die Behandlungen in meinem Studio von einer Fremdfirma bezogen. Nebenbei habe ich immer mal wieder eigene Cremes, Lotionen, Masken usw. kreiert und diese an Freunde und Familie zum testen verschenkt. Das mache ich nun seit 2 Jahren und ich habe so viel positives Feedback bekommen das ich darüber nachdenke meine eigenen Pflegeprodukte in meinem Kosmetikstudio zu verkaufen. Schöne Idee, aber wie sieht es rechtlich aus? Bisher habe ich die Produkte in meiner Küche hergestellt weil ich in meinem Kosmetikstudio leider keinen Platz für die Herstellung habe. Brauche ich dann so einer Art eigenes "Labor"? Weiß vielleicht jemand welche Art von Räumlichkeiten ich nutzen darf und was es da zu beachten gibt? Ich kenne eine Frau die Seifen im Keller Ihres Hauses herstellt, sie hat einen eigens dafür vorgesehenen Raum eingerichtet, mit Waschbecken, Arbeitsplatten, Fliesen usw. Sie verkauft die Seifen an Ihrer Haustür und in Ihrem Onlineshop. Ist das legal? Wenn ja könnte ich das von der Herstellung her auch so machen oder wird das schwierig weil mein angemeldetes Gewerbe (mein Kosmetikstudio) an einem anderen Ort ist? Ich will alles legal und richtig machen, nicht nur für die Behörden und Ämter sonder auch für meine Kunden. Bin für Hilfe und jeden Rat dankbar.

Selbständigkeit, Kosmetik, selbstständig, Labor, Recht, Gesetz, Gewerbe, Produkte, Produktion
Gewerbeummeldung Wohnortwechsel

Hallo,

eine komplizierte Geschichte, vor ca. 2 Jahren wohnten wir in Stadt A. Dort habe ich ein Kleingewerbe angemeldet (für das ich aber ortsübergreifend selbstständig tätig war), war aber kurze Zeit später nicht mehr in dem Bereich tätig.

Dann sind wir ins Dorf B gezogen (anderes FA) und habe dort auch an das zuständige FA eine Gewerbesteuererklärung abgegeben (für die minimalen Einkünfte, dann wurde ich wieder etwas aktiver, allerdings im anderen Bereich und habe nun Einkünfte von ca. 200-300 Euro im Monat bin aber dafür in unterschiedlichen Orten und Gemeinden unterwegs.

Nach einem Jahr mussten wir leider schon wieder in ein anderes Dorf (C)ziehen. Das gleiche FA wie im Dorf B ist zuständig für die Steuererklärung, allerdings wieder eine andere Gemeinde.

Mein Gewerbe habe ich nie umgemeldet, weil ich nicht dachte, dass es relevant wäre, da ich ja eh keine Gewerbesteuer zahle und sowieso immer an anderen Orten tätig bin. Einkommensteuerrechtlich versteuere ich ja beim richtigen FA. Allerdings mache ich mir jetzt doch Gedanken, ob ich da nicht einen Fehler gemacht habe. Hätte ich mein Gewerbe schon beim ersten Umzug ummelden müssen? Und wenn ja, wie funktioniert das? Muss ich dann in Stadt A mein Gewerbe abmelden und in Dorf C wieder anmelden? Oder reicht es, wenn ich in Dorf C eine Gewerbeummeldung mache?

Sorry, ich hoffe es steigt jemand hier durch und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank,

LG

Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe

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