Schufa oder ähnliches bei Kredit im Ausland (Polen)? Bitte lesen....

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zum Thema Kredite und Finanzen. Der Fall:

Ich bin Eigentümer einer Immobilie in Deutschland, und habe vor, diese im laufe diesen Jahres zu modernisieren (Dachbodenausbau). Hierzu wird ein Kleinkredit von ca. 5000 € Benötigt.

Des weiteren haben wir in den letzten Jahren von unserem Ersparten ein Haus in Polen gebaut (meine Frau ist gebürtige Polin). Hier sollen nun Möbel angeschafft werden. Dies sollte eigentlich auch über einen Kredit laufen (6000 €), den meine Schwiegermutter über die 0% Finanzierung eines ansässigen Möbelhaus beantragen wollte. nur bekommt sie keinen, da sie Rentnerin ist.

Da meine Frau die doppelte Staatsbürgerschaft hat, und auch noch in Polen gemeldet ist, möchte sie nun in Polen diesen Kredit auf ihren Namen beantragen. Laut der Bank stellt das (zumindest in Sachen Bonität) kein Problem dar.

Nun stellt sich aber die Frage, ob dieser Kredit in der Deutschen Schufa oder ähnliches auftauchen würde. Dies könnte dann evtl. dazu führen, daß es mit dem Modernisierungskredit für unsere Deutsche Immobilie schwieriger sein könnte.

Kennt sich jemand mit polnischen Krediten/ Darlehen aus? Ich weiß, im Grunde sprechen wir hier bei insgesamt 11.000 € über Peanuts, aber alles steht und fällt meist mit dem Schufa-Score bezw. der Anzahl der Kredite.

Schufa-Score liegt übrigens aktuell bei 98,9% aktuell läuft noch ein 30.000er Baukredit, und das Auto mit 5000 €.

Freue mich auf Antworten. Gruss

Kredit, Polen, bauen, Immobilien, Bausparvertrag, Darlehen, Schufa, Verzinsung
KFZ-Versicherung Ablehnung Bonität?

Ein Client hat ein Insolvenzverfahren durchlaufen und mit RSB Mitte 2012 abgeschlossen. Klar ist, dass die RSB bis 31.12.2015 in Schufa und anderen Auskunfteien stehen bleiben wird. Nun hat der Gute sich aber insgesamt überdurchschnittlich gut und schnell finanziell erholt und ist problemlos in der Lage, sich ein sehr gut erhaltenes Auto zu kaufen und dieses bar zu bezahlen. Darüber hinaus existieren weitere Ersparnisse und ein gutes, sicheres und regelmäßiges Einkommen.

Der Client taucht nur deshalb jetzt wieder auf, weil er sein Auto nicht zu versichern weiß. Logischerweise wird jeder angefragten Versicherung aufgrund der noch vorhandenen Eintragungen eine negative Bonität mitgeteilt. Daraufhin erfolgt grds. die Ablehnung des Versicherungswunsches des Clienten. Er bekommt das gesetzlich vorgeschriebene Angebot einer Haftpflicht gegen Jahresbeitrag auf Vorkasse. Obwohl der Client nicht nur Vorkasse für die gewünschte Kasko, sondern sogar Kaution angeboten hat, geht kein Weg rein. Meine Verhandlungsversuche in seinem Auftrag mit div. Versicherungen sind heute ebenfalls gescheitert.

Gibt es denn keine Versicherung, die gegen entsprechende Sicherheitsleistungen das versichert, was der Kunde versichern möchte? Ich meine, ich kann doch nicht (ehemals) verschuldeten Menschen erzählen, sie könnten nach ein paar Jahren wieder von vorne anfangen, wenn sie sich nicht einmal gegen Vorleistungen gegen weitere oder erneute finanzielle Schwierigkeiten schützen dürfen!? Kein Mensch würde einen Jahreswagen einfach nur Haftpflicht versichern. Warum wird das von einem -angeblich- sowieso schon nicht solventen Menschen verlangt oder unterstellt man hier einfach, dass er sich sowas eigentlich gar nicht leisten können dürfte?

Kennt jemand eine rechtliche Lücke, die zur gewünschten Versicherungsleistung führt oder eine Versicherungsgesellschaft, die in solchen Fällen empfohlen werden könnte?

Danke für Eure Ratschläge.

Insolvenz, Versicherung, Recht, Bonität, Schufa
UG gründen, Probleme mit Geschäftsführer wegen Schufa und EV?

Hallo Zusammen !

Folgende fiktive Fragestellung:

Herr A hat eine Geschäftsidee, die er mit seinem Freund und zukünftigem Geschäftspartner Herr B am verwirklichen ist. Herr A hat die Idee und erstmal einige Arbeit vor sich, während Herr B. zunächst nur Geldgeber ist.

Herr A hat keinerlei Kapital und wegen Altschulden im letzten Jahr eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen und er bezahlt diese Schulden derzeit nur mit einer kleinen Rate. Deshalb stellt sich die Frage, ob und wie man nun am besten vorgeht.

Herr A soll nämlich Geschäftsführer der neu zu gründenden UG werden, während Herr B als Geldgeber alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter werden soll. Warum überhaupt UG? Es ist zwar für den Start ein ausreichendes Kapital durch Herrn B vorhanden, aber nicht noch zusätzlich 25.000 Euro, um gleich eine GmbH zu gründen. Man geht im übrigen von einem schnellen Wachstum aus und davon, dass die Geschäftsidee von Erfolg gekrönt ist, und daher nach 1-2 Jahren die erforderliche Summe für die Umwandlung in eine GmbH vorhanden ist.

Soweit, so gut !? Nun die Fragen:

  • Kann Herr A überhaupt Geschäftsführer werden wegen der abgegebenen EV und schlechten Schufa?

  • Können die Gläubiger von Herrn A irgendwie den Aufbau der Firma in Gefahr bringen? Durch Pfändungen gegen A (obwohl A keine Anteile an der UG hat)? A bekäme in der Anfangsphase nur ein geringes oder kein Gehalt, aber sobald die Umsätze steigen, soll das erhöht werden. A möchte nämlich definitiv seine Schulden abzahlen (Insolvenz kommt nicht in Frage für A)

  • Zur Eintragung der UG im Handelsregister muss meines Wissens erst das Haftungskapital (min. 1 Euro ?) eingezahlt werden. Wie im Internet zu lesen ist, eröffnen die allerwenigsten Banken Geschäftskonten für UGs (warum auch immer). Wie soll das dann funktionieren? Zumal hier ja noch die negative Schufa-Auskunft des Geschäftsführers dazu käme.. Gibt es noch Banken, die UG-Konten eröffnen ohne Schufa-Abfragen? Es wird im Übrigen nur ein Konto auf Guthabenbasis benötigt, keinerlei Kredite. Falls jemand einen Tipp hat: Bitte nur Banken mit gutem Filialnetz, da häufig Bareinzahlungen zu tätigen wären.

  • Weiterhin ist zu lesen, dass die Banken nur ein Konto eröffnen, wenn die Firma bereits im Handelsregister eingetragen ist. Aber wo zahlt man denn dann für die Eintragung vorher das Haftungskapital ein, so ganz ohne Konto? In eine fiktive "Kasse"?

  • Gäbe es bessere Lösungen als die jetzt von A und B angedachte?

  • Letzte Frage: Ein Bekannter des Herrn A. , selber Anwalt in einer Steuerkanzlei, rät A von der Gründung einer UG ab, da diese einen ähnlich schlechten Ruf wie die britische Ltd. hätte. Hat er Recht? Und spielt das in unserem Fall eine Rolle? Wir brauchen weder Bank- noch Händlerkredite, sämtliche Wareneinkäufe sollen in bar bezahlt werden, und investiert/expandiert wird nur, wenn genügend Gewinn vorhanden ist.

Danke fürs Lesen und hoffentlich hilfreiche Beiträge !

Es grüßt, Herr A.

Geschäftsführer, ev., Schufa, UG

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