Rechtsgültigkeit von Eigentumsüberschreibung

Hallo, liebe Comm.

unsere Mutter hat meinem Bruder und mir im Februar 2010 ihr Hauseigentum überschrieben. Es handelt sich um eine halbe Altbauhälfte (Zechenbau, unsaniert) mit Grundstück. Geschätzter Wert etwa 60.000 €.

Nun hat meine Mutter im Jahr 2012 aus Dummheit Schulden i. H. v. mittlerweile 2.000 € gemacht (unbezahlte Rechnungen inkl. aller Kosten durch Mahnverfahren unter Beteiligung des Gerichtsvollziehers). Es handelt sich nur um 2 Gläuibger, die sie auch in Raten abzahlen wollen würde, diese verweigern aber eine Ratenzahlungsvereinbarung. verständlich, denn meine Mutter hat sie einfach zu lange ignoriert und bereits zuvor vereinbarte Raten nicht bezahlt.

Wir sind diesbezgl. bereits bei der Schuldnerberatung gewesen, diese riet uns, die Sache erst mal möglichst lange aus zu sitzen, da die Renteneinkünfte meiner Mutter nicht pfändbar wären.

Es besteht aber die Gefahr der Vermögensoffenlegung und in dem Fall würde ggf. die Schenkung rückgängig gemacht werden können.

Ab wann also ist die Überschreibung nun wirklich rechtsgültig? Nach 10 Jahren? Oder gibt es auch Ausnahmen?

Das Haus ist übrigens noch mit etwa 30.000 € belastet . Mein Bruder und ich zahlen es noch 12 Jahre ab.

Bitte nur sachlich gemeinte Ratschläge, wir wissen selbst wie blöd das Verhalten von meiner Mutter bzgl. der Gläubiger war.

Finanzen, Schulden, Recht, Erbrecht, Eigentum, Privatinsolvenz, schenken, Schenkung, Überschreibung

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