Keller regelmäßig unter Wasser - brauchen dringend Hilfe

Hallo, ich habe neulich schon einmal eine Frage hier rein gestellt - betrifft leider das selbe Problem, nur mir noch mehr Chaos. (Wer schauen möchte: http://www.gutefrage.net/frage/was-kann-der-grund-fuer-einen-rueckstau-im-abfluss-sein---nur-bei-lauge)

So, wir haben also eine Waschmaschine im Keller und einen sehr hohen Abfluß. Aus Garantiegründen müssen wir mit einer externen Pumpe/Hebeanlage arbeiten. Diese ist oben am Abfluß angebracht.

Bei der ersten Waschmaschinenladung ist noch alles ok, spätestens bei der Zweiten schon nicht mehr. Wasser fließt nicht mehr ab, es entsteht ein Gegendruck und das Wasser sucht sich seinen Weg an anderer Stelle raus - also ab in den Keller. Bisher haben wir mit einem Schlauch gearbeitet und weil der Klempner sagte das wäre der Grund (was mir überhaupt nicht einleuchten wollte, aber gut...) haben wir Rohre installieren lassen.

Sieht wie beigefüht aus.

Da das Wasser aber auch mit den neuen Rohren nicht weiter komm, kommt die ganze Suppe jetzt unten aus der Hebeanlage wieder raus.

Nur nochmal zum Klarstellen: die Pumpe der Waschmaschine ist nicht das Problem, die pumpt lustig in die Hebeanlage. Die Hebeanlage ist wahrscheinlich auch nicht das Problem, die pumt auch lustig - ohne Rücksicht auf Verluste. :(

Die Klempner sind ratlos, sagen an den Rohren kann es nicht liegen, denn sonst hätten wir oben in der Wohnung auch Probleme (Abfluß, Toilette usw.).

Wenn die keine Ahnung haben, wer dann? So langsam gehts auf die Substanz, kann hier jemand helfen?

Danke!!

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Waschmaschine, Wasser, Hausbau, Sanitär, Pumpe
Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung alles und was die WEG-Gemeinschaft?

Mal ein kleines Beispiel. Ein Haus mit 5 Etagen. Es gibt zunächst ein Wasserrohrbruch in der Steigleitung in der 3.Etage. Der Verwalter lässt aber nur die Steigleitung vom Erdgeschoss bis zur 3.Etage erneuern. Gebäudeversicherung zahlt einen Teil dazu. Die Wände müssen jetzt aufgemacht werden, um an die Rohre zu kommen. Die Fliesen die weg gekloppt werden, gibt es nicht mehr zu kaufen. Hat der Bewohner jetzt Anspruch darauf, dass ihm das ganze Badezimmer neu gefliest wird, damit wieder alles einheitlich ist? Wer würde das dann bezahlen? Die Versicherung mit Sicherheit nicht, also müßte die WEG-Gemeinschaft einspringen. Besteht denn hier eine automatische Pflicht dazu? Kann der Verwalter das ganze ohne Sonderversammlung und Beschluss der WEG dann einfach auf Gemeinschaftskosten so beauftragen?

Zumal dann nur 6 Wochen! später in den oberen Etagen ein Wasserrohrbruch in den noch verbliebenen alten Leitungen aufgetreten ist? Dann gab es einen erneueten Wasserschaden, diesmal nur Feuchtigkeitsschäden, in den unteren Wohnungen, hier wurde dann aber wieder fleißig renoviert.

Wenn das Gemeinschaftseigentum das Sondereigentum schädigt, gibt es dann automatisch einen Erstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers an die Gemeinschaft?

Grüße an alle und genießt das schöne Wetter.

Versicherung, Immobilien, Gebäudeversicherung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Sanitär, Wasserschaden, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum

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