Trittschall während den Ruhezeiten?

Wir wohnen seit 2 Monaten in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien. Davor hat unser Vermieter hier gewohnt. Das Haus wurde 1995 gebaut. Die Nachbarn (Mann, Frau und Kind ca. 7 Jahre) über uns stehen um 5:30 Uhr auf. Bei uns im Schlafzimmer hört man den Trittschall wie ein tiefer Bass. Den habe ich mal kurz gemessen. Das waren 48 dB. Kann auch höher liegen, da ich mit dem Smartphone kurz gemessen habe. Wir werden dadurch sofort wach. Auch mit Ohrstöpsel. Das geht bis 7:00 Uhr, bis die Frau und das Kind aus dem Haus ist.

Wir haben die bereits darauf angesprochen. Jedoch hat es geheißen, dass die dagegen nichts tun können usw. Das sei das Kind usw. Dass sich unser Vermieter bis jetzt nicht beschwert hat. Wir denken, dass es die Frau ist und nicht das Kind. Man hört die Schritte nicht parallel. Sie scheint mit den Fersen zu laufen (bzw. zu stampfen). Also kurz gesagt, die wollen ihren Komfort behalten. Rücksicht wollen die nicht nehmen. Über denen wohnt niemand.

Wir laufen auch tagsüber rücksichtsvoll, seitdem wir das gemerkt haben. Müssen die während Ruhezeiten nicht Rücksicht nehmen? Es gibt gehen und gehen. Das muss ich natürlich nicht erklären. Man kann ja einfach bis 7:00 Uhr bisschen Rücksicht nehmen, wenn man rumläuft. In der Hausordnung steht Folgendes:

In der Zeit von 13:00 bis 15 Uhr und von 22:00 bis 7:00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig ist jede Tätigkeit und Benutzung von Geräten die über Zimmerlautstärke hinausgehende Geräusche verursachen, zu unterlassen.
Nachbarn, Ruhestörung, trittschall, Ruhezeiten
Arbeitnehmerseitige fristlose Kündigung wegen nichteinhaltung der Ruhezeiten möglich?

Guten Tag zusammen!

seit einem Jahr bin ich für meinen Arbeitgeber in ein neues Projekt untergekommen. Die Projektarbeit beinhaltet eine 24/7 abdeckung mit einem Mix aus festen Arbeitszeiten und anschließender Bereitschaft.

Nun zu meinem Problem:

Ich musste dieses Jahr schon mehrfach meine Ruhezeit drastisch zusammenkürzen. Samstags musste ich zum Beispiel 20 Uhr bis 0 Uhr in form eines Bereitschaftseinsatzs auf Arbeit erscheinen. Dummerweise fängt Sonntag mein regulärer Arbeitstag schon um 5 Uhr an. Das bedeutet weniger als 3h schlaf.

Meinen Chef habe ich vor monaten schon schriftlich informiert das dieses Schichtmodell nicht funktioniert, jedoch hat sich aus kostengründen und Personalmangel nichts verändert.

Ich bin teilweise zu müde zum Auto fahren und mein Körper und Geist steht unter enormen Stress und ich will das nicht mehr machen.

Leider beträgt meine Kündigungsfrist 5 Monate und ich würde lieber fristlos kündigen. Mein Chef hat sich auch noch nicht bereit erklärt den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben wegen fehlendem Ersatz.


Meine Frage:

Wie stehen meine Chancen eine fristlose Kündigung mit der nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten zu begründen? Die unterschreitungen und die "abmahnung" an meinem Chef kann ich beweisen und vorlegen. Sperrzeiten beim Arbeitsamt sind kein Problem. Eine neue Stelle ist schon in aussicht.


Besten Dank!


Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, fristlose Kündigung, Ruhezeiten, Ausbildung und Studium
Sind ortspolizeiliche Ruhezeiten auch für einen Gewerbebetrieb gültig?

Hi - Vielleicht kennt sich jemand mit Ruhezeiten im Wohngebiet aus? Neben uns ist ein Gewerbebetrieb. Dieser Betrieb besteht bei einem Lieferanten auf tägliche Zustellung um ca. 6 Uhr, manchmal auch früher. Die Ware soll vor Arbeitsbeginn angeliefert sein. Wir wurden heute, wie so oft, geweckt, weil der LKW zuerst mit lautem Rückwärtston (fast 80 DB hat alleine dieser Ton) zum Abladeplatz gefahren ist und dann die Rampe betätigt hat und sehr viele Waren mittels Hubwagen abgeladen wurden. Diese Firma behauptet, sie dürfe bei uns im Wohngebiet ab 6 Uhr Waren zustellen und da dürfe sie so laut wie notwendig sein. Es gibt kein Gewerbegebiet, diese Firma ist nur hier im Wohngebiet, weil ganz früher einmal ein kleiner Gewerbebetrieb in dem Gebäude war. Die jetzige GmbH wurde immer größer. Einige Anrainer sind der Meinung, die Firma wäre legal nie hier her gekommen, auch ein Anwalt hat das einmal gemeint. Von der Gemeinde ist dazu keine Auskunft zu bekommen, der Volksanwalt hätte es versucht. Um ca. 7 Uhr treffen dann die einzelnen Firmenmitarbeiter mit über 10 LKW ein, dann werden die angelieferten Waren sehr laut einzeln, nicht auf der Palette, verräumt, praktisch in die Garage geworfen usw.. und die Mitarbeiterfahrzeuge werden danach ebenfalls beladen. Ich hätte dazu schon einmal bei der BH nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass es die Lieferanten zu unterlassen haben, den Motor laufen zu lassen. Das konnten wir dann teilweise durchsetzen, teilweise laufen die Motoren bei der Zustellung noch immer. Dann habe ich gefragt, welche Zeiten es für Anrainer gibt, an die sich Lieferanten halten müssten. Antwort: gar keine, es dürfe 24 Stunden zugestellt werden. Weiters wurde mir gesagt, dass es für neuere Betriebe Auflagen gibt, für ältere allerdings nicht. Ich wollte jetzt fragen, wie das mit den ortspolizeilichen Ruhezeiten zu vereinbaren ist, dass wir feste Ruhezeiten vorgeschrieben bekommen haben, ein Betrieb sich anscheinend aber nicht daran zu halten hat? Hier sind unsere Ruhezeiten, ich habe sie von der Gemeindeseite kopiert: "Die Gemeinde weist aufgrund zunehmender Beschwerden darauf hin, dass die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten (vor allem Motorrasenmäher, Motorsägen, Musikwiedergabegeräte über Zimmerlautstärke udgl.) im gesamten Gemeindegebiet verboten ist, in der Zeit zwischen 20.00–08.00 Uhr, und von 12.30–14.00 Uhr, sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen bei Benützung von Rundfunk-, Fernseh- und Tonwiedergabegeräten im Freien darf die Lautstärke dieser Apparate nicht größer sein, als unter dem Begriff »Zimmerlautstärke« allgemein verstanden wird. (Ausgenommen davon sind anmeldepflichtige Veranstaltungen). Alle BürgerInnen werden aufgefordert, diese Ruhezeiten im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders einzuhalten." Kann es wirklich so sein, dass ein Gewerbebetrieb im Wohngebiet 24 Stunden beliefert werden darf und wir Anrainer uns selbst aber an die ortspolizeilichen Ruhezeiten zu halten haben? Danke

Polizei, Recht, Betrieb, Gewerbe, Wohngebiet, Ruhezeiten

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