ärger mit den Nachbarn wegen kinderlärm, was ist erlaubt?
Hallo erstmal, Also ich bin in diese Wohnung eingezogen da war ich schwanger und seit mein Sohn da ist gibt es nur Ärger mit den Nachbarn. Wenn mein Sohn nachts weint (als er noch klein war, wenn er krank war, oder einfach nach unruhig schläft), wenn mein Sohn tagsüber spielt, durch die Wohnung rennt, oder morgens am wochenende um sieben wach ist. Wenn er abends ab 20 uhr noch wach ist, machen meine Nachbarn unter mir Theater mit heizugsklopfen, sich beschweren bei mir und mit Polizei und vermieter drohen. Einmal kam der nachbar hoch und hat meine freundin gepackt in meine wohnung gezogen. Da waren wir dann selbst bei der polizei. Mein sohn ist fast zwei Jahre alt ich versuch es ständig mit ermahnungen einzudämmen und ihn am wochenende morgends immer wieder nochmal hinzulegen, aber in meinen augen hat er ein ganz normales spielverhalten und bewegungsdrang. Ich meide tagsüber schon teilweise die wohnung mit ihm deswegen. Vormittags ist er im kindergarten und wenn ich ihn abhole und wir zuhause sind beginnt das Theater mit den nachbarn. Es hängen sogar schon plakate im treppenhaus. Was kann ich tuen?
9 Antworten
Kinderlärm ist kein Lärm und somit hinzunehmen. da kannst du ganz beruhigt sein, das stellt kein Problem dar. LG Alex
Das ist traurig, aber ich denke, dass du vollkommen recht hast. Ab 7 Uhr kann dein Kleiner ruhig spielen, denn die Nachtruhe geht von 22 bis 6 Uhr. Danach ist Kinderlärm in Ordnung solange er sich im normalen Rahmen bewegt. Insbesondere auf die 22 bis 6 Uhr kannst du deine Nachbarn mal hinweisen.. nicht zu letzt waren sie auch mal Kinder die Lärm gemacht haben - mit dem Unterschied, dass sie bis heute nicht damit aufgehört haben.. ;)
Normaler Kinderlärm ist hinzunehmen, darüber gibt es auch Urteile, sowohl von außen, als auch aus Wohnungen.
Ein zweijähriges Kind ist morgens um 7 putzmunter und es ist eine normale Zeit. Über die Mittagszeit sollte weitestgehend Ruhe sein. Und abends ist ab 22 Uhr "Nachtruhe".
Auf die Plakate würde ich draufschreiben: "Holt euch ein, ihr wart auch mal Kinder!"
Gerenne, Geschreie und Getrampel in der Wohnung muss nicht unbedingt sein. Ansonsten kann man Kindern nicht den Mund zukleben.
Ist eure Wohnung mit Auslegware oder Teppich ausgelegt?
Das stimmt. Allerdings ist das Verhalten des Nachbarn völlig übertrieben.
Leider vergessen viele (ältere) Erwachsene, dass sie auch mal Kinder waren.......
Kinderlärm ist nicht immer hinzunehmen. Google das mal. Es ist ein Unterschied ob ein Kind weint (was zu akzeptieren ist) oder z.B. permanent mit den Füßen stampft oder springt. Da machen die Gerichte schon einen Unterschied. Aber grundsätzlich würde ich mir da keine Sorgen machen.
Generell ist NORMALER Kinderlärm im Hause hinzunehmen.
Das gilt in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr. Nachts hat absolute Ruhe zu herrschen, das ist das Recht der Nachbarn.
Du kannst dazu beitragen, dass die Störungen der Nachbarn auf ein Mindestmaß beschränkt werden, indem Du mit dem Kind viel raus gehst, das Austoben kann und sollte draußen an frischer Luft und nicht in der Wohnung statt finden.
Dann kann das Kind auch zu Nachtruhezeiten durchschlafen und die Nachbarn werden nicht übermäßig gestört.
Spielzeuge, die unverhältnismäßig viel Lärm verursachen (Bobbycars etc.) gehören nicht in die Wohnung.
Doch, auch gerenne muss (teilweise) Geduldet werden :)
"Selbst häufige und über das übliche Maß hinausgehende Lauf- und Spielgeräusche müssen grundsätzlich als sozialadäquat hingenommen werden AG Braunschweig, Urteil vom 11. Juni 1999, Az: 117 C 1270/99; LG Lübeck, 31. Januar 1984, 6 S 354/83, WuM 1989, 627 und AG Kassel, 23. April 1991, 872 C 855/91, WuM 1991, 558."
Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kinder.htm