Wegen Rohrbruch im Mehrfamilienhaus müssen in unserer Mietwohnung die Wände eingeschlagen werden - Entschädigung für Abwesenheit von warmen Wasser?

In einem Mehrfamilienhaus, in denen meine Eltern als Mieter leben, wurde ein Rohrbruch zwischen der Wohnung meiner Eltern und der darüber festgestellt. In Beiden Wohnungen werden nun selektiv die Wände eingeschlagen, um das Problem zu beheben. Vermutlich ein altersbedingter Rohrbruch.

Bei meinen Eltern liegt die betroffene Stelle leider direkt in der Küche, wo sich der Warmwassergeyser befindet. Dieser wird vorher von den Fachmännern entfernt werden. Ebenso wird mein Vater die Küchenspüle ausbauen. Folge: Kein Warmwasser für ca. eine Woche+ (nach der Sanierung wird es eine Trocknungsphase geben) und keine funktionelle Küche (weil eben keine Spüle).

An dieser Stelle noch wichtig zu erwähnen: Meine Eltern sind auch Mieter einer zusätzlichen Wohnung zwei Etagen darüber. Diese hat Warmwasser, aber keine voll funktionsfähige Küche (kein Ofen, kein Herd, kein Kühlschrank).

Hat man in diesem Fall Ansprüche auf irgendwelche Entschädigungen, die leicht und ohne Anwaltsstreitereien einzufordern wären? Irgendwelche besonderen Versicherungen haben meine Eltern nicht.

Auch erwähnenswert: Der Mieteigentümer ist auch der Arbeitgeber meines Vaters. Nicht nur deswegen ist es auch kein Ziel, alles mögliche an Entschädigung zu fordern, sondern nur das, was "angemessen" wäre. Das Gebäude wird von einer Hausverwaltung verwaltet.

Kurz zusammengefasst: Für warmes Wasser jedes Mal zwei Etagen hochlaufen (meine Eltern sind auch nicht mehr die jüngsten) und keine funktionsfähige Küche an einem Ort zu haben sind die Probleme. Lärm, Staub, Dreck etc. in der Wohnung stehen hier nicht im Fokus.

Gibt es in diesem Fall Ansprüche (es gibt keine mietvertraglich geregelte Sonderansprüche), die leicht durchzusetzen wären? Alles worauf man Anspruch hat, aber nur per Anwalt und Gerichtsverfahren durchsetzen kann, ist hier uninteressant.

Mietrecht, Entschädigung, Rohrbruch, Warmwasser
Wie viel Mietminderung bei Wasserschaden?

Hallo,

Bei und in der Wohnung gab es letzte Woche von Donnerstag auf Freitag einen Wasserschaden (Rohrbruch). Es stand etwa 3-4cm Wasser in der Küche + Flur sowie Wasser in Gästezimmer/Büro, Wohnzimmer, Bad, Toilette, Schlafzimmer. In der Nacht haben wir dann gleich, als die Feuerwehr weg war, mit Handtüchern noch das Restliche Wasser aufgewischt und die Möbel in die noch Trockenen Ecken der Zimmer gestellt.

Am nächsten Tag kam gleich eine Firma und hat 2 Trocknungsgeräte aufgestellt, die seit dem rund um die Uhr laufen (eines in der Küche, eines im Wohnzimmer). Jetzt würde Ich gerne eine Mietminderung erzielen. Wie viel % ist da angebracht?

Im Detail:

Wohnzimmer (24,88qm nur zur Hälfte nutzbar), Gästezimmer (10,94qm) gar nicht nutzbar. In beiden Räumen stehen Möbel, weil es da einigermaßen trocken ist. Unsere Wohnung hat gesamt 3 Zimmer und 69,22qm + einen Balkon mit 4,32qm.

Ich habe ausgerechnet (anhand der nicht nutzbaren Wohnfläche, hierbei den Balkon zur Wohnfläche dazugezählt): 23,63%. Hinzu würde noch die Lärmbelästigung durch die Trocknungsgeräte kommen - wie viel kann man da verlangen?

Am Montag kommt jetzt eine Firma und reist in allen Räumen außer Wohnzimmer die Böden raus wegen der Trocknung. Dazu muss das Bett und die Küche abgebaut werden. Sehe ich das richtig dass ab dann eine Mietminderung von 100% gerechtfertigt ist, weil es keine Schlaf und keine Kochmöglichkeit gibt?

Des weiteren möchte Ich gerne unsere Arbeit in der Nacht, welche zur Schadensbegrenzung diente ebenfalls gezahlt haben. Wie viel kann hier pro Stunde verlangt werden? Kann es überhaupt berechnet werden?

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

ehmja

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Rohrbruch, Wasserschaden
Rohrbruch kein Bad - hochschwanger mit Kleinkind - in Wohnung bleiben?

Guten Abend liebe Gemeinde,

Eine wichtige Frage, die ich durch eigene Recherchen nicht beantworten konnte.

Das kann doch nicht so richtig sein, dass wir in der Wohnung verbleiben? Welche Rechte haben wir ?

Ich bin hochschwanger und unser Sohn ist bald 3 Jahre jung.

Die Fakten:

  • wir wohnen zur Miete in kleiner 3 Zimmer Wohnung im EG
  • Rohrbruch im Badezimmer - Vermieterin reagiert sofort, schaltet Fachkräfte ein
  • alles aus dem Bad wurde entfernt, inklusive Estricht, Fliesen, Rohre
  • provisorische Toilette, nur benutzbar wenn Handwerker nicht anwesend
  • Handwerker ca. von 8 - 16 Uhr bei uns.
  • in den Nachbarräumen, Kinder- und Wohnzimmer, Schimmel an den Wänden- wurde beseitigt (Putz abgeklopt, mit Wasserstoffperloxyd eingesprüht)
  • Trockengerät steht im Bad - mit Schläuchen zu Kinder- und Wohnzimmer, wo die (ehemals) schimmelbefallenen Wände mit Folie abgeklebt wurden und die Schläuche reingeschoben wurden, um die Wände zu trocknen
  • Türen können wegen der Schläuche nicht mehr geschlossen werden, Gerät sehr laut
  • Habe unterschrieben das Gerät nicht ausschalten zu dürfen ( machen wir auch nicht)
  • Bad gefährlich für Kleinkind - (größere) Löcher im Boden (EG zum Keller), Metall aus der Wand, lose und spitze Steine/Kanten, das Trocknungsgerät mit Lüfter (Finger passen durch die Gitter) und Werkzeug der Handwerker
  • Sohn hat ein offenes Bett (Zimmer direkt neben Bad), für alle Zimmertüren gibt es keine Schlüssel
  • ganzer Tagesablauf nach 3 Jahren Routine plötzlich ungeplant, Junge wird frustriert, haut plötzlich, spürt Stress (ich auch)
  • wenn Handwerker da, keine Mitttagsschlafgelegenheit
  • bisher mit Lärm verbunden und viel Dreck und Staub
  • alle Räume führen durchs bzw am Kriesengebiet vorbei - wenn die Handwerker da sind muss ich -zudem ganz anders als bisher- meinen Jungen auf Schritt und Tritt im Auge behalten, ständig verbieten und schimpfen. Ganz schlimm.
  • Staub und weiß ich nicht was in allen Zimmern..
  • Ich huste sehr viel wenn ich da Heim bin - allerdings seit ca einem Jahr- seitdem die Wände offen sind jedoch wesentlich doller (inkl. hohes Fieber einige Tage)
  • Die Böden und Wände in Wohn- und Kinderzimmer sind auch betroffen und müssen auch noch erneuert werden
  • 5 Wochen Prognose nur fürs Bad - wobei z.Z. kein Trocknungsgerät dort arbeitet ?!
  • Vermieterin und sogar Handwerker tauchen unangemeldet bei mir auf obwohl Handwerker um Terminabsprache gebeten. Bei Vermieterin unsicher, da sie ein paar Straßen weiter wohnt bzw. Familie von Ihr direkt nebenan..

Meine Eltern wohnen ein paar Häuser weiter, wir stehen aber nicht im Guten mit Ihnen. Ich fahre zum duschen 2h je Strecke! Bus/Bahn (Hochschwanger, mit Kleinkind) zu anderen Verwandten. Mein Mann ist Zimmerer und muss täglich duschen.

Was tun? (Wir sind nicht im Mieterschutzbund, Kontakt zur Vermieterin ok, wir kennen uns kaum) Vielen Dank für Hilfe!

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Abwasserleitung im Keller undicht - Hilfe!

Im Haus meiner Großeltern habe ich gestern im Keller einen Wasserschaden festgestellt. Vermutlich ein Rohrbruch der Abwasserleitung: Es tropft im Keller aus der Wand beim Betätigung der Toilettenspülung und der Dusche. Nur ganz leicht, aber es tropft eben.

Ich bin zu 99% sicher, dass es nur die Abwasserleitung ist, weil die normalen Wasserleitungen an anderer Stelle verlaufen und das Abwasserrohr kurz darüber in die Wand geht. Dahinter geht es wohl runter, dann einmal unter dem Haus her bis zur Straße.

Habe nur Schaden an dieser Stelle, ca 30-50 cm über dem Boden festgestellt. Die Wand ist nicht verputzt, gefliest oder tapeziert und der Keller wird lediglich als Abstellraum für Reifen und Werkzeug genutzt. Eine Reparatur an der Stelle dürfte also eigentlich ohne nervige Wohnbeeinträchtigung möglich sein.

Natürlich rufe ich gleich morgen die Versicherung an und kümmere mich, dennoch lässt mir die ganze Sache keine Ruhe, konnte kein Auge zu machen. Habe drei Fragen:

  1. Wie lange dauert das normalerweise - natürlich nur ganz grob - das zu reparieren? Insbesondere der Zeitraum, in dem man im Haus nicht auf Toilette kann? Meines Erachtens muss die Wand aufgestemmt werden und defekte Rohrstück gewechselt werden. Fertig. Hinterher verputzen ist ja nicht so der Akt. Vorher wird die Versicherung vermutlich noch einen Leckortungsdienst oder Gutachter schicken. Ok. Aber die eigentliche Sache müsse doch recht flott gehen, oder wie ist da der Aufwand erfahrungsgemäß? Und vom Ablauf? Wenn ich morgen die Versicherung anrufe, wie lange dauert sowas dann insgesamt, bis wir unsere Ruhe haben? Also erst kommt ein Gutachter/Orter, dann Handwerker... Wieviele Tage sollte ich da einplanen, kommen Handwerker da schnell? Könnte evtl bis Freitag alles durch sein? Oder kanns da im Ablauf irgendwelche Verzögerungen geben?

  2. Problem: Das Abwasserrohr, das etwa einen halben Meter über der feuchten Stelle in die Wand geht, scheint zwar absolut trocken, hat außen aber ein paar leicht rostige Stellen. Außerdem befürchte ich, dass es noch ein altes Bleirohr ist, und die sollte ja, wie ich gegoogelt habe, bis Ende 2013 ausgetauscht sein. Könnte es sein, dass die Versicherung da Probleme macht? Was genau versichert ist, wissen wir nicht - die Versicherung ist noch von Anfang der 70er, meine Großeltern haben da kaum noch Unterlagen Aber es müsste ja auch nichts groß saniert werden, nur Wand aufgestemmt und defektes Teil ausgetauscht werden.

3.: Falls die Versicherung das nicht übernehmen sollte: Welche Kosten könnten da -ganz grob - auf meine Großeltern zukommen?

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten!!

Haus, Versicherung, Abwasser, Gebäudeversicherung, Handwerker, Rohrbruch, Sanitär, Wasserleitung, Wasserschaden

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