Krankenwagen gegen den Willen gerufen?

Hallo als meine Frau heute morgen mit unserem Sohn zum Bus gehen wollte sah sie eine alte Frau auf dem Boden diese hat geweint und konnte sich selbst nicht mehr aufrichten. Anscheinend Wohnt diese alleine, meine Frau ging zu ihr und fragte ob alles okay ist ob sie helfen könnte die Frau blutete im Gesicht schon etwas stärker , meine Frau hat versucht die Frau mit hochzutragen aber hat es alleine nicht geschafft. Also klingelte sie bei den Nachbarn bis endlich jemand rauskam , meine Frau schilderte die Lage und die Frau und meine Frau versuchten die alte 85 Jahre alt Dame Hochzuheben haben sie aber nicht geschafft , meine Frau und die Nachbarin entschieden sich den Krankenwagen zu rufen meine Frau schilderte dem Notdienst die Lage das die Frau ansprechbar und wach sei im Gesicht blutete und nicht mehr alleine hochkommt, die alte Dame hatte aber ausdrücklich gesagt sie möchte nicht das der Krankenwagen gerufen wird , aber das war der Nachbarin und meiner Frau zu gefährlich sie einfach hochzuheben sie hätte sich ja verletztem können keiner hat gesehen wie sie gestürzt ist. Wie ist es wenn man gegen den Willen eines anderen den Krankenwagen ruft ? Erwarten dem Anrufer Kosten für die Anfahrt ? Hat meine Frau richtig gehandelt?

Richtig gehandelt , keine Konsequenzen 96%
Falsch das Opfer entscheidet ob es einen Krankenwagen möchte 4%
Sturz, Verletzung, Krankenversicherung, Psychologie, Ersthelfer, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Krankenwagen, Rettungsdienst
Sanitätsausbildung im FWD und Rettungssanitäter-Qualifikation?

Hallo,

ich überlege in dem Jahr Pause, das ich vor dem Studium einplane, einen FWD und einen Rettungssanitäter Lehrgang zu absolvieren.

Mein ursprünglicher Plan ist/war:

7-9 Monate FWD + 3 Monate und 1 Woche Rettungssanitäter Lehrgang

Jetzt habe ich jedoch erfahren, dass man nach der AGA beim Bund auch eine spezialisierte Sanitätsausbildung machen kann, sogar als FWD, und es haben sich mir somit folgende Fragen gestellt:

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass ich bei so einer, doch recht kurzen, FWD-Verpflichtung einen Platz bei einem solchen Lehrgang kriege?
  • Gibt es dort, wie im zivilen, 2 Monate Praktikum im Rettungsdienst und in der Notaufnahme?
  • Bin ich danach auch im zivilen "Rettungssanitäter" und kann bei entsprechenden Rettungsdienstleistern arbeiten?
  • Falls sich die letzte Frage mit "Ja" beantworten lässt, wäre es empfehlenswert den FWD zu verlängern, um zB eventuell die wahrscheinlich auf einen Platz zu erhöhen?
  • Falls nicht, wäre es empfehlenswert, wenn ich danach trotzdem noch vorhabe RettSan zu werden, trotzdem den Bundeswehr Lehrgang zu machen (scheint mir am vernünftigsten), oder soll ich die Chance lieber nutzen um in andere Bereiche der Bundeswehr reinzuschnuppern / mich auf andere Lehrgänge bewerben (Hier würde ich mich dann über Vorschläge sehr freuen)

Bevor jemand fragt: Ja, ich habe auch vor mich mal an einen Karriereberater der Bundeswehr zu wenden, tut mir also leid, wenn ich euch damit belaste, doch hiervon hängt maßgeblich ab ob das überhaupt für mich in Frage kommt und ich wollte vorher ungerne einen Karriereberater ansprechen, auch wenn sie eigentlich dafür da sind xD

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Bundeswehr, Rettungsdienst, Rettungssanitäter, Sanitätsdienst, Bundeswehr-Karriere, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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