Ist es ein Straftatbestand, wenn ich im Rettungsdienst eine muslimische Frau nicht mit ins Krankenhaus nehme, weil ihr Mann das nicht wünscht?

Ich mache gerade meine Ausbildung zur Rettungssanitäterin, und gestern haben wir die legalen Grundlagen durchgenommen. Da kam die Sprache auf eine Situation, die so auch schon im Rettungsdienst vorgekommen ist:

Man wird mit einem Rettungsfahrzeug zu einem Haus gerufen, in dem ein muslimisches Ehepaar wohnt. Die Frau klagt über starke Schmerzen, ihr Mann verbietet uns als Rettungsdienstpersonal jedoch, uns ihr zu nähern. Die Frau macht jedoch den Willen erkenntlich, behandelt werden zu wollen.

Unser Lehrer hat uns jetzt gestern erklärt, dass wir uns trotzdem in keinem Fall der Frau nähern dürfen, weil ihr Mann hier das Sagen hat, und dass das auch jurisitisch belegt sei. Ergo, wenn der Mann nicht will, dass sie mitkommt, müssen wir das als ihre mutmaßliche Meinung akzeptieren. Jetzt frage ich mich aber, ob es nicht schlicht und ergreifend eine Straftat ist, wenn ein Mann seiner Frau gegen ihren erkennbaren Willen verbietet, mitzukommen? Ist das nicht Nötigung oder so etwas? Und machen wir uns als Rettungsdienstpersonal nicht mitschuldig (im juristischen Sinne), wenn wir so eine Situation einfach so hinnehmen und die Frau wegen unserem Nicht-Handeln stirbt? Sind wir nicht also verpflichtet, die Polizei in so einem Fall zu rufen?

Mir ist klar, dass diese Situation im Praxisfall anders gelöst werden kann und auch sollte, dass z.B. weibliche Mitarbeiterin die Patientin untersuchen, etc. Mich interessiert jetzt aber vor allem die konkrete Rechtslage, wie diese Situation im Extremfall gelöst werden muss.

EDIT: Kurze Klarstellung: Eigentlich ist es wurscht, aus welchem Grund auch immer der Mann es ihr verbietet. Mir geht es hier wirklich um Gesetze. Es ist und bleibt (zum Glück) ein Ausnahmefall, Arschlöcher gibt es halt überall. Situationsbezogene Tipps sind natürlich trotzdem willkommen :)

Bitte auch keine Angriffe an meinen Lehrer - er ist echt super, mich hat bloß die Aussage verwirrt und wollte deshalb Klarheit suchen. Er hat mir keine § genannt, meinte nur "das ist halt so", und war selbst mit der Situation unzufrieden.

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Darf ich als Rettungsdienstpersonal, als Arzt oder auch als Notarzt - die Rettungsgasse mit meinem Privatauto befahren - um Erste Hilfe zu leisten?

Liebe Community,

ich beginne im Oktober diesen Jahres meine Ausbildung zum Notfallsanitäter. Nach dem meine Ausbildungsstätte mehr als 100 km von mir daheim entfernt ist und ich des Öfteren schon im Praktikum bei dieser Rettungswache war, habe ich mir eine interessante Frage bei meinen Fahrten auf der Autobahn gestellt. Hier nun zu meiner Frage:

Es wird von folgendem Szenario ausgegangen: Ich befinde mich, im Privatauto, auf der Autobahn und vor mir bildet sich ein Stau. Über das Radio erfahre ich wenige Sekunden später, dass sich so eben ein Unfall ereignet hat. Laut Meldung befindet sich der Unfallort in etwa 500 m von mir entfernt. Die Rettungsgasse ist optimal gebildet, also ein sicheres Durchkommen für Rettungsdienst, bzw. Feuerwehr. Ich in meiner Position (Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Arzt oder auch Notarzt) habe einen erweiterten "Erste-Hilfe-Koffer" und eine Jacke dabei, die mich als ein solcher (in Klammern oben) ausweißt. Ich habe sonst nichts dabei, was mein Auto kennzeichnet oder ähnliches. Allerdings könnte ich mit meinem Equipment und meiner Erfahrung/Wissen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder des First-Responders - mit qualifizierter Ersthilfe (durch die zuvor absolvierte Ausbilung) - überbrücken und somit vielleicht schon direkt nach dem Unfall die Lebenschance vom Patienten bzw. des Verunfallten erhöhen.

Nun meine Frage: Darf ich als Rettungsdienstpersonal bzw. als Arzt oder auch als Notarzt die Rettungsgasse, im Privatauto, nutzen - um den Verunfallten mit einer qualifizierten Ersthilfe zu betreuen und zu versorgen?

Zur Information: Ich bitte euch von der Mitteilung der eigenen Meinung abzusehen. Ich habe hierzu auch eine eigene Meinung, dennoch geht es mir darum - hierauf mithilfe von eventuellen Gerichtsurteilen, Paragraphen im Gesetz oder in der Straßenverkehrsordnung oder ähnliche, eine konkrete Antwort auf meine Frage zu finden. Ich denke dies ist wirklich ein interessantes Thema - nicht nur für Rettungsdienst- und ärztliches Personal, sondern auch für andere Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Vielen Dank und ich freue mich auf eure Antworten.

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Angenommen du rettest einer Frau das Leben und als dank dafür will sie dir dieses Angebot machen, würdest du dieses Angebot annehmen?

Frage an die Männer:

Angenommen du wartest am Bahnhof auf den Zug und sieht eine Frau, die plötzlich ausrutscht und auf den Schienen liegt. Sie schafft es nicht aufzustehen, weil sie sich mit ihrem Kleid an den Schienen verhängt hat und du siehst schon wie sich ein schneller Zug dem Bahnhof nähert. Du springst schnell auf die Schienen und reißt mit voller Kraft das Kleid von der Frau und bringst sie in Sicherheit. 5 Sekunden später fährt der Zug durch und ihr habt beide knapp überlebt. Sie ist schockiert und liegt halb nackt auf deinen Armen. Ihr Kleid ist zerrissen und ihr Oberkörper ist frei. Du ziehst dein Pullover aus und gibst es ihr. Sie bedankt sich bei dir unendlich und ist extrem erleichtert und schaut dich dabei ständig an. Sie sagt das sie noch nie so einen mutigen Mann wie dich gesehen hat und dir ein Leben lang was schuldig sein wird. Du gehst mit ihr zum Park und sie beruhigt sich und ihr fangt an mit einander immer mehr zu reden. Sie macht dir ein ernstes Angebot und bietet sich als deine Dienerin für den Rest deines Lebens an. Du bist schockiert und fragst sie, ob sie es ernst meint und sie sagt ja, weil das in ihrer Kultur üblich ist, dass man dem Lebensretter als gerettete dienen muss und dass sie es auch so will, weil sie so von dir beeindruckt ist. Dann fragt sie dich durch nach deinen Sexuellen Vorlieben und nach deinen größten Sexträumen und sagt dabei, dass sie dir jeden deiner sexuellen Träume erfüllen wird, solange es nicht zu übertrieben ist und sie dich jederzeit sexuell befriedigen wird, wenn du Lust hast und sie sich auch allgemein in deinem Leben für dich immer putzen und kochen wird, wenn du es willst. Du schaust sie an und du findest sie Optisch Mittelattraktiv und Mittelsexy also nicht Hässlich aber auch nicht mega Schön. Sie schaut dich verführerisch an und wartet nun auf eine Antwort von dir.

Für was wirst du dich entscheiden ?

Ja ich will oder nein ich will nicht ?

Nein 67%
Ja 33%
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Habt ihr noch Hoffnung, für die verschollenen Leute des U-Bootes "Titan"?

Ich denke ihr wisst, was ich meine. Am Sonntag, ging das U-Boot auf Touristentour zum Wrack der Titanic, dann brach der Funkkontakt ab, und jetzt suchen Rettungskräfte sehr stark nach dem U-Boot.

Wer kein Lust auf lesen hat, direkt zu der frage. Habt ihr noch Hoffnung, dass das U-Boot Team gefunden und gerettet werden?

Ich sage Nein, bei so einer tiefe(falls die am Meeresgrund stecken bleiben) ist es leider unmöglich in der heutigen Technischen Zeitpunkt so ein Rettungsversuch zu starten.

Ich verstehe auch nicht, warum man das mit so einen schrott, nicht gerade sehr gute technischen U-Boots da über 12.000feet runterfährt, und dann allein der Gedanke, dass die irgendwo am Meeresgrund häng geblieben sind, und zu wissen, dass man da in diesem kleinen, engen U-Boot sterben wird, weil der Sauerstoff noch bis Donnerstagmittag hälft, ist unglaublich schrecklich. Allein, dass man Klopfgeräusche gehört hat ist sehr gruselig, dass zeigt, das, dass Team angst hat, dass die nicht sterben wollen.

Puhh, echt krank. Bei so einem kleinen, engen U-Boot(glaub auch ohne Toilette, Proviant usw) stecken zu bleiben für mehrere Tage, und zu wissen, dass die Chance sehr gering ist gerettet zu werden.

Nein. 65%
Ja, aber können nicht gerettet werden. 21%
Ja 13%
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