Teilungserklärung / Umbaumaßnahmen

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine Auskunft zu einem bestimmten 'Problem' welches in absehbarer Zukunft zu lösen ist. Wir haben vor kurzem eine ETW gekauft. Sie befindet sich in einem Reihenhaus mit 4 Eingängen. Jeder Eingang hat 3. Wohneinheiten... zwei größere 2. Zi. Wohnungen (je eine im EG und 1.OG) und eine kleine 2. Zi. Whng. im Dachgeschoss. Durch eine Teilungserklärung Wurden die 2.Wohnungen im 1.OG und im DG zu einer Wohneinheit gebündelt. Wir haben eben diese Wohneinheit kekauft. Das 'Problem' was sich nun offenbart ist, die beiden Wohnungen werden über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen. Wir würden dies gerne ändern bzw. Maßnahmen vornehmen welche das ganze attraktiver für uns gestallten. Und zwar würden wir gerne im Treppenhaus eine Art Trennwand hochziehen. Die Treppe ist zweiläufig und geht vom Hauseingang her gleich nach rechts weg, dann kommt ein Podest, Sie dreht um 180° und man kommt auf das zweite Podest. Dort steht man praktisch direkt vor dem Eingang zur Wohnung im 1.OG. Geht mah nach links weiter die Treppe hinauf komt man zur Wohnung im DG. Wir wollen links neben dem Eingang zur Wohnung im 1.OG eine Trennwand hochziehen, und über einen Durchbruch aus der Küche (aus Whng. 1.OG) wieder in das Treppenhaus kommen welches ins DG führt. Damit hätten wir sozusagen einen Teil des Treppenhauses der Wohnung zugeführt und aus zwei einzelnen Wohnungen, mehr oder weniger eine Art Maisonette gemacht. Mit dem Miteigentümer haben wir gesprochen und er hätte generell kein Problem damit. Meine Frage ist nun was wir alles tun müssten um das was wir uns vorstellen auch umzusetzen?! Oder ist dieses Vorhaben aus irgendwelchen Gründen (Brandschutz etc.) vlt. gar nicht möglich (oder zumindest nicht so)? Ich denke wir müssen in jedem Fall eine neue Teilungserklärung machen, dann ev. beim Baurechtsamt eine Genehmigung einholen vlt. auch einen Statiker wegen dem Durchbruch konsultieren...?! Habe ich etwas vergessen? Hat jemand von euch schon ähnliches gemacht? Mit welchen Kosten müssen wir schätzungsweise rechnen, Baukostgen mal nicht eingerechnet?!

Vielen Dank schonmal, ich hoffe auf zahl- und hilfreiche Antworten...

Gruß

Brandschutz, Renovierung, Baurecht, Teilungserklärung, Umbau

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