Unzufrieden mit Fliesenleger - zu Recht oder bin ich zu pingelig?

Hallo,

wir haben gerade unser Bad saniert. Jetzt gibt es Probleme mit dem Fliesenleger, der eigentlich schon öfter zu unserer zufriedenheit für uns gearbeitet hat.

  • Zunächst fiel mir direkt nach Verlegung eine komplett gesprungene Fliese auf. Habe das angemerkt, er hat die Fliese am nächsten Tag ausgetauscht. Allerdings ist diese Fliese nun nicht mehr plan mit dem Rest. An einer Ecke (und nicht ander ganzen Fliese) sind ca. 1-2mm Nieveauunterschied zur Nachbarfliese. Dieses Problem des Niveauunterschieds habe ich jetzt noch an mehreren Stellen festgestellt. An 2 Stellen so stark, dass man es mit bloßem Auge sieht, sonst kann man es fühlen. Der Untergrund war absolut glatter Trockenbau, also sollte es daran nicht liegen.

  • Dann hatten wir ursprünglich vereinbart, dass der Duschbereich Deckenhoch gefliest werden soll (alles andere 1,20 hoch). Nachdem er die erste Reihe gesetzt hat, bittet er mich zu gucken: die Fliese geht bis ca. 5mm unter die Decke. Als ich nach Hause komme, stellen wir fest, dass leider die Decke schief war. Da, wo er's mir gezeigt hatte, waren wirklich nur 0,5mm Lücke, die man gut hätte mit Silikon schließen können. Auf der anderen Seite ist nun eine Lücke von 3,5cm. Auf meine Frage hin, was wir dort mit der Lücke machen sollen, sagt er nur, dass es ja diese Styropor-Stuck-Leisten gäbe. Das könne man dahin kleben. Ja ne, ist klar. In der Dusche... ganz abgesehen davon, dass ich diese Dinger häßlich finde, finde ich, er hat seinen Job nicht richtig gemacht. Oder?

  • Die Kanten der Fliesen sind nicht glasiert. Auch wenn wir nicht darüber gesprochen hatten, hätte ich eine Kantenschiene erwartet. Oder zumindest, dass er das bespricht. Aber nix. Die unlasierten Kanten sind jetzt auf 1,20 Höhe gut sichtbar.

  • Direkt hinter der Wand der Dusche ist eine rechter Winkel in der Wand. Er hat wohl die (deckenhohen) Fliesen nicht richtig ausgemessen, sie sind nun von der anderen Seite her sichtbar. Auf unsere Frage sagt er: Müssen sie halt nochmal mit etwas Putz angleichen (die Wände sind schon alle Streichfertig professionell verputzt gewesen).

  • Er hat Estrich aufgebracht. Erst sagte er, er müsse 4 Wochen trocknen. Jetzt rief er an, er würde kommende Woche nach 3 Wochen schon fliesen, da eine ander Baustelle stockt. Der Estrich solle trocken sein. Wir haben ein Messgerät geliehen, da wir ihm nicht mehr so ganz trauen: Siehe da, noch 75%, lt. der dem Messgerät beigelegten Skala noch viel zu feucht. Hmmm...

Jetzt ist meine Frage: Sind das, was ich beschreibe, echte Mängel? Hat er sie zu beseitigen? Wen kann ich als Sachverständigen hinzuziehen, damit ich weiß, in welcher Höhe eine eventuelle Minderung ausfallen sollte?

Bau, Fliesen, Renovierung, Sanierung, Bausachverständiger, Mangel
nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht

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