asbest in papier unter fußbodenbelag?

Hallo! Wir renovieren derzeit eine Wohnung in unserem Bauernhaus. Unter dem Fußbodenbelag im Schlazimmer haben wir schöne Holdielen gefunden, die wir gerne freilegen würden. Wir sind uns nicht sicher, was genau die richtige Bezeichnung für den aktuellen Fußboden ist, irgendwas in Holzoptik und von der Rolle (vermutlich dann wohl PVC, oder?) Die letzte Renovierung der Wohnung fand Anfang der 90er statt, allerdings sind wir uns nicht mehr sicher, ob auch erst seitdem der Fußboden im Schlafzimmer liegt (Wir haben bislang nicht in der Wohnung gelebt). Erste Versuche den Boden zu entfernen zeigten nun, dass man die oberste Schicht mit etwas Kraftaufwand vom Boden lösen kann, es verbleibt jedoch eine weiße Papierschicht auf dem Boden. Ein wenig googlen machte uns nun deutlich, dass es da durchaus mal PVC Böden gab, die eine asbesthaltige Schicht haben und wir fragen uns, ob diese weiße Papierschicht bei uns da vielleicht belastet ist. So richtig finde ich leider nichts zum Thema. Die Schicht fühlt sich an wie Papier, vom Vergleich würde ich sagen sehr ähnlich wie wenn man alte Tapeten abreist und noch diese eine Schicht an der Wand verbelibt, die sich einfach nicht komplett lösen lassen will. Da Asbest ja nicht brennbar ist, habe ich einfach mal ein Stück dieses Papiers, das sich gelöst hatte, angezündet. Brannte wie normales Papier. ist das jetzt ein Hinweis darauf, dass es sich nicht um gepresstes Asbest handelt, oder verhält sich gepresstes Asbest hinsichtlich der Brenneigenschaften anders? Oder ist schon alleine das Vorhandensein dieser Papierschicht ein Hinweis auf Asbest? Unter "normalem" PVC ist doch keine Papierschicht, oder doch? Ich bin für alle Hinweise/Denkanstöße dankbar. Und ja, ich weiß, dass endgültige Gewissheit nur bei einer Materialprobe erreicht werden kann, ich möchte dennoch Meinungen hören, gerade die Brennbarkeit hat mich nämlich stark verwirrt.

Renovierung, Asbest, Fussboden
Ärger mit dem Miteigentümer einer ET-Gemeinschaft wegen Werbeschild am Haus

Hallo zusammen.

ich habe derzeit Ärger mit einem Miteigentümer einer ETG, dessen Hausverwaltung ich (leider) übernommen habe. Ich versuche mein Problem gut verständlich darzustellen.

In unserer ETG gibt es 6 Eigentümer. 4 bewohnen eine ETW, 2 besitzen Ladenflächen. Bereits ca. 4 Jahren hat der Mieter des Ladenbesitzers ein Werbeschild (ca. 200x30cm) an der Fassade über den Schaufenstern angebracht. Dies hätte er damals nicht ohne Zustimmung der ETG tun dürfen. Das Schild hat uns aber bisher nicht weiter gestört, weil es auf der anderen Seite des Hauses angebracht ist. Nun geht es darum, dass die Fassade renoviert werden soll. Dazu muss das Schild abgenommen werden. Anschl., so habe ich es als Hausverwalter bestimmt, darf das Schild nicht wieder angebracht werden, weil sonst wieder Schäden an Gebäude entstehen und das Anbringen des Schildes lt. Teilungserklärung nur mit voller Zustimmung der ETG gestattet werden kann. Nun stellt sich der Ladeneigentümer quer und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht" in Bezug auf das Schild, das es bereits seit 4 Jahren angebracht ist.

Wie bekomme ich das Schild ab, ohne es groß auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Die Rücklagenkasse wird nach der Renovierung leer sein.

Hoffentlich finde ich hier jemanden, der mir auf die schwierige Problematik eine Antwort geben kann.

Vorab schon mal besten Dank.

LG

Wohnrecht, wohnen, Renovierung, Eigentum, Eigentumswohnung, Hausverwaltung

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