Hallo,

ich hätte eine Frage. In der Firma, bei der ich arbeite, haben Betriebsräte im Rahmen Sauberkeit der Spinde, eine Begehung der Umkleideräume gemacht. Die Betriebsräte verfügen über Zweitschlüssel der, vom Betrieb zur Verfügung gestellten Vorhängeschlösser, der Erstschlüssel hat der AN (kann natürlich ein eigenes Vorhängeschloß auch anbringen). Bei einem Arbeitskollegen von mir wurde ein etwas strenger Geruch, von seinem Spind ausgehend, festgestellt (im Nachhinein stellte sich heraus es waren seine Arbeitsschuhe) und haben seinen Spind geöffnet. Er fragte mich, ob er die Betriebsräte das dürften. Soweit mir bekannt ist, dürfen Spinde nur im Beisein des betreffenden AN geöffnet werden, was dort nicht der Fall war. Der Spind unterläge auch der Privatsphäre. Die Betriebsräte behaupteten, sie dürften die Kleiderspinde öffnen. Daher möchte ich euch, gerne fragen, ob Betriebsräte generell einen Kleiderspind im Rahmen einer Kontrolle öffnen dürfen ? Viele Grüße und danke für eure Antworten