Spielautomat defekt.

Hallo liebe Community,

Also ich hab da ein kleines Problem..

Ich war neulich in einer Spielothek und hab dort an einem Automat etwa 1000 Euro gewonnen. Der Automat hat mir etwa 400-500 Euro ausgezahlt und müsste eigentlich noch den rest auszahlen, aber die Münzen waren leer. Also hat ein Mitarbeiter angefangen den Automaten wieder aufzufühlen damit er mir, der Automat, den rest auszahlen kann. Doch beim auffühlen ist ein technischer Defekt an diesem Automaten entstanden. Der Mitarbeiter hat daraufhin auf ein Blatt etwa die Summe aufgeschrieben und die Nummer des Automaten und mich um meine Handynummer gebeten.

Ein Techniker sollte am nächsten Tag vorbei kommen und sich den Automaten anschauen. Ich bin dann halt am nächsten Tag dahin gefahren weil ich nicht angerufen wurde und da hat man mir gesagt, dass der Automat eingeschickt werden muss und ich warten soll. Die meinten wir hoffen, dass die dort die Spieldaten wiederherstellen können.

Was heißt das jetzt für mich? Angenommen die können die Daten nicht wiederherstellen und nicht sehen wieviel er mir noch auszahlen muss. Hab ich dann etwa Pech gehabt und wurde um mein Glück beraubt? Das geht doch nicht, oder? Könnte ich in so einem Fall nicht etwas tun? Und müsste ich vllt jetzt schon etwas tun, mich eventuell an die Polizei wenden damit die schonmal Beweise der Überwachungskamera sichern? Weil am Ende heißt es, dass die Aufzeichnungen von diesem Abend schon gelöscht sind. Und weil die nichts nachweisen können, werde ich damit Leben müssen und hab in dem Fall pech gehabt.

Was meint ihr?

Danke schonmal, und einen angenehmen Abend euch allen!!

Schöne Grüße Lego

Polizei, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht
Teeneager zum Umgangsrecht mit dem Vater gezwungen.

Ich weis mir nicht mehr zu helfen und versteh die Welt nicht mehr. Meine Tochter 13 möchte keinen Umgang mit ihrem Vater. Sie ist bei mir aufgewachsen ich habe das alleinige Sorgerecht. Ihr Vater war die ersten 8 jahre so gut wie gar nicht für sie da (Junky). Ich habe in der Zwischenzeit geheiratet und noch ein Kind bekommen. Meine Tochter fühlt sich wohl in unserer Familie und hat entlich den Vater den sie sich immer gewünscht hat. Nach 8Jahren kamm mein Ex und wollte umgang mit seiner Tochter. Da er in der Zwischenzeit einen Entzug gemacht hatte und meine Tochter nicht abgeneigt war habe ich dem zugestimmt. Doch in diesen 2 Jahren des Umgangs sind ein paar Dinge nicht recht gelaufen. Er hat sie zwar regelmäßig geholt aber sich nicht ausreichent um sie gekümmert, er hatte oft einen Freund dabei, oder ist des öffteren zu seinen Bruder gefahren wo er meisten mit den großen sprach und meine Tochter mit ihrem kleineren Cousin im Kinderzimmer verbracht hat. Er hat sie auch mit ins Krankenhaus zu seinem Kranken Vater gebracht obwohl wir besprochen hatten das daß nicht gut ist. Oft hat er ihr ein schlechtes Gewissen gemacht so das sie manchen zugestimmt hat obwohl sie keine lust dazu hatte. Danach wahr der Umgang nur noch sporadisch und dann gar nicht mehr. Als ich dann eine Klage wegen Unterhalt gemacht hatte hat er den Umgang angeklagt. Seit 3 Jahren läuft das per Gericht ........ meine Tochter möchte nicht doch es wurden Besuchstage vom Gericht vereinbart. Mein Fehler war mich auf ein vergleich einzulassen. Als wir den ersten Besuchstagen entgegen kammen war meine Tochter mit ihren Großeltern (Mütterlicher seits) im Urlaub und hat mit heftigen Bauchschmerzen reagiert. Da sie sich so heftig dagegen gewehrt hat ließ ich sie nicht hingehen. Darauf reagierte er mit einem neuen Gerichtstermin, in dem meine Tochter nicht anwesent sein muste und ich habe die Sachlage geschildert. Darauf wider ein vorladung vom Gericht diesmal mit Kind. Woraf meine Tochter wieder mit hftigen Bachschmerzen reagirte, eine Woche Krankenhaus aufenthalt und es stellte sich heraus es ist eine nervöse Gastritis. Meine Tochter schilderte nochmalig das sie kein Kontakt zu ihrem Vater wolle. Doch laut Gericht sollen wir Eltern jetzt Termine beim Jugentamt wahrnehmen damit es zu einem Treffen kommt. Wenn ich mit meiner Tochter über ihren Vater reden möcht lehnt sie es ab, ich solle sie mit dem Tehma in ruhe lassen, knallt mit den Türen o. schließt sich ein. Ich weiß nicht was ich machen soll wie ich ihr helfen kann diese Sache macht sie krank und demnächst wohlen sie uns vom Gericht einen Gutachter schicken. Läuft das noch auf normalen Wege ? Bitte helft uns ...... das läuf nicht mehr zum wohle des Kindes. Danke im vorraus, NieGee

Umgangsrecht, Teenager, Vater, Rechte, Gericht

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