Rechnungswesen Quittung buchen?

1 Antwort

Ich verstehe die Frage nicht, es geht zwar um einen Computer der irgendwie gekauft oder verkauft wurde, einen Wert gibt es auch nicht, das sind doch mangelhafte Infos, es könnten daraus unterschiedliche Fälle entstehen.

--------------------

Wenn man etwas bar eingekauft hat, bekommt man vom Lieferanten eine Quittung, Rechnung oder Kassenbon, auf dem sollte die Umsatzsteuer ausgewiesen sein.

          GWG und Vorsteuer     an  Kasse

 evtl. je nach Wert

          Geschäftsausstattung und Vorsteuer an Kasse

---------------------

Wenn man einen Computer gegen bar verkauft hat, gibt man dem Käufer eine Quittung, Rechnung oder Kassenbon, auf dem sollte die Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Wenn man ein Computer-Shop ist, dann ist es ein hundsnormaler Warenverkauf

       Kasse    an Warenverkauf und Umsatzsteuer

------------------------

Wenn man kein Computer-Shop ist und einen Computer aus dem Anlagenvermögen verkauft ist das eine ganz andere Sache, da sollte man wenigstens den Buchwert wissen. Wenn der Rechner keinen Buchwert mehr hat, ist es wieder eine andere Sache.

Fall - Rechner mit Buchwert (zuerst ist die AfA bis zum Verkaufszeitraum zu rechnen und zu verbuchen). Wenn der Buchwert niedriger als der Verkaufspreis ist ist die Differenz als Ertrag aus Anlagenabgang zu buchen.

Abschreibungen  an Geschäftsausstattung

Kasse    an     Geschäftsausstattung, Erträge aus Anlagenabgang  und             Umsatzsteuer

------------

Wenn der Buchwert über dem Verkaufspreis ist, dann ergibt die Differenz einen Aufwand aus Anlagenabgang

Kasse und Aufwand aus Anlagenabgang an Geschäftsausstattung und Umsatzsteuer

----