Wie ist das mit dem C1-Führerschein im Rettungsdienst?

Hi! Ich werde in näherer Zeit mein FSJ im Rettungsdienst beim DRK beginnen; um genau zu sein als Rettungssanitäter.

Vom Landesverband habe ich die Anweisung erhalten, dass ich mit dem C1-Führerschein vor Beginn des FSJs fertig sein muss. In meinem Fall wäre das in zwei Monaten.

Das Problem ist jetzt, dass ich noch nicht mal mit dem B-Führerschein fertig geworden bin. Das ist eine kompliziertere Geschichte ... und mehr als ein paar Wochen wird's auch nicht mehr dauern. Trotzdem stehe ich natürlich unter enormem Zeitdruck.

Ich habe schon öfters versucht, mit dem "Management" vom DRK Kontakt aufzunehmen, aber ich bekomme immer die Antwort: "Bis zum Anfang des FSJs müssen Sie den C1-Führerschein haben." Ich habe generell den Eindruck, dass dieser Sachbearbeiter da wenig Verständnis für meine Situation hat.

Meine Fragen wären jetzt:

1) Stimmt das überhaupt? Es wäre nämlich nicht das erste Mal, dass mir Leute aus einem Büro irgendwelche Informationen geben, die auf dem Papier zwar stimmen mögen, in echt aber halt einfach nicht.

2) Wenn ja, warum? Zu Anfang des FSJs macht man doch erstmal die Theoriemodule und die Praktika auf RTW und in der Klinik. Wofür braucht man da schon diesen Führerschein?

3) Was passiert, wenn ich es zeitlich nicht schaffe? Was passiert, wenn ich am Schluss noch sagen wir mal drei Wochen brauche? Werde ich dann rausgeworfen? Das kann ja wohl kaum im Interesse des DRKs sein.

Falls also jemand von euch im Rettungsdienst arbeitet oder auch ein FSJ als Rettungssani gemacht hat und sich deswegen ein bisschen auskennt, wäre ich sehr dankbar für Informationen. Ich sitze wirklich ein bisschen auf glühenden Kohlen ...

Liebe Grüße!

Ausbildung, Führerschein, Qualifikation, Rettungsdienst, Ausbildung und Studium
Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?

Hallo zusammen, 

ich habe einige Fragen bzgl. der Eingruppierung im TV-V. 

Hierfür hole ich ein wenig aus, damit der Sachverhalt gut zu verstehen ist und man weiß, worum es geht. 

Ich habe vor einigen Monaten mein Ingenieursstudium abgeschlossen (Master of Science) und habe fließend eine Stelle bei einem Betrieb gefunden, in welchem der TV-V gilt. 

Mir wurde zu Beginn eine Entgeltstufe angeboten, welche deutlich unter meinen Erwartungen lag. Da ich aber mehr als nur 12 Gehälter erhalte, habe ich darin einen Kompromiss gesehen, da inkl. der Zusatzleistungen meine Gehaltsvorstellungen in etwa getroffen wurden.

Ich arbeite in einem Team von drei jungen Ingenieuren, die anderen zwei besitzen einen B.Sc., was ich allerdings nicht als negativen Punkt auffasse, da ich unglaublich viel von den beiden lerne. Auch privat verstehen wir drei uns sehr gut. 

Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich erfahren habe, dass einer der beiden 2 Entgeltstufen über mir und meinem anderen Kollegen eingestuft ist. Unsere Stellen sind intern allerdings identisch, wir haben die gleichen Aufgaben und sind auch allgemein gleichwertig im Unternehmen eingestuft. 

Anfangs habe ich die Auffassung vertreten, dass ich ja noch lernen muss und nur die Theorie aus dem Studium kenne. Mittlerweile ist es allerdings so, dass ich keine richtige Einarbeitung hatte. Sprich ich habe bereits jetzt Auftragsvolumen, die gleichwertig mit den anderen beiden zu bewerten sind. 

Mein Kollege - der in der gleichen Stufe ist wie ich - und ich haben jetzt mit dem Betriebsrat ein Gespräch geführt, aus dem hervorging, dass wir eigentlich alle in der gleichen Stufe sein müssten. Sprich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Dazu ist anzumerken, dass die EG des höher eingestuften Kollegen, eine dem akademischen Grad angemessene ist. 

Da ich aktuell noch in der Probezeit bin werde ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, allerdings überlege ich, dass ich nach der Probezeit das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung suche, und eine höhere Eingruppierung verlange. Hierbei werde ich ausführen, dass mein Arbeitspensum schon jetzt dem eines eingearbeiteten Kollegen entspricht und ich bereits viele Aufgaben übernehme, die nicht meiner Gehaltsstufe entsprechen (was auch stimmt).

Sollten Sie mich fragen, welche EG ich mir vorstelle, dann würde ich ggfs. eine Stufe über der EG meines höher gestuften Kollegen, angeben, vor dem Hintergrund, dass mein akademischer Grad, über dem meiner Teammitglieder liegt. 

Noch eine Anmerkung: 

Wir sind alle sehr jung und neu im Job (ein paar Monate, etwas mehr als ein 1 Jahr, ca. 2 Jahre).

Jetzt die Frage: 

- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?

- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen? 

- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden?

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