Wenn ein Fahrschüler die praktische Prüfung nicht bestanden hat, er aber der Meinung ist, dass dies zu Unrecht geschehen ist und sein Fahrlerer dies zwar nicht bestätigt, es aber auch nicht dementiert. Könnte in dem Fall der Fahrschüler einen Widerspruch einlegen oder stehen die Chancen bei gleich 0, weil die Entscheidungsmacht einzig und allein bei dem Prüfer liegt?
Ich bitte um sachliche antworten. Das soll hier keine Kritik an den Prüfer vom TÜV sein.
Danke