Darf der Fahrprüfer mich Durchfallen lassen?

Heute hatte ich meine Praxtische Fahrprüfung, es lief alles gut, Autobahn, einordnen kein problem. Dann bin ich bei einer straße gewesen die links und geradeaus weiter fortgeführt ist.

Der Prüfer meinte:„weiter geradeaus“. Ich fuhr dann weiter geradeaus. Er fragte mich dann „wohin wollen sie denn?“ daraufhin meinte ich dann halt „geradeaus “. Er meinte nicht das ich dem verlauf der straße folgen sollte.

Dann fuhren wir halt dort lang, es war 30 und die straße war zugeparkt, es kamen mir autos entgegen und ich hielt hinter den autos weil sie auf meiner seite waren. Dan kam noch ein auto und ich zögerte weil ich dachte das dass mit dem platz nicht reicht. Dan schriehl der Prüfer mich an “JETZT FAHREN SIE ENDLICH!„ in einem sehr patzigen ton und ich hab weiter gewartet weil das auto halt langefahren ist.

Ich fuhr weiter und wir haben uns diesesmal in einer zugeparkten 30er zone wiedergefunden.

Als erstes war ein übergroßes fahrzeug, vielleicht Straßenreinigung dort abgestellt.

Das auto hat dort knapp neben durch gepasst und ich fuhr langsam dadurch.

Dann kam eine kreuzung, ich guckte rechts vor links. Von rechts kam keiner fahre weiter, alles gut.

Dann nochmal rechts vor links, von rechts kommt ein auto, lasse das auto passieren, kein auto, ich prüfe nochmal, alles gut fahre weiter.

Dann sagt der Prüfer das ich jetzt rechts ranfahren soll. Ich dachte mir: „Einparken kein problem“. Dann fuhr ich rechts ran und der prüfer meinte das das jetzt die prüfung war, anscheinend bin ich ihm zu langsam gefahren.

Ich habe mich meinen Sichtverhältnissen angepasst und niemanden behindert, ich habe einfach keine lust mehr. Es ist so ein blödes Gefühl.

Jetzt die Frage, darf der prüfer mich deswegen Durchfallen lassen?

Update: Habe es einfach so hingenommen, es war fahren ohne triftigen grund.

Habe meine 2. Prüfung mit Links bestanden.😃

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UNI Klausur falsche Infos von der Prüfungsaufsicht erhalten was tun?

Hallo in die Runde!

Mir ist folgendes passiert:

Ich habe letztens in der Uni meine letzte BA Prüfung geschrieben. In der Klausur war eine Rechenaufgabe mit der Überschrift "Beschreiben sie folgenden Vorgang...(dann kamen die ganzen Zahlen usw).

Vor Beginn der Klausur hatten wir Zeit Fragen zu stellen. Weil ich von der Formulierung der Aufgabe etwas verwirrt war, habe ich die Prüfungsaufsicht gefragt ob man bei dieser Aufgabe verlangt eine entsprechende Rechnung durchzuführen, oder ob eine wörtliche Beschreibung des Vorgangs gewünscht war. Als Antwort bekam ich "Nur ausrechnen, nichts beschreiben".

Nun, die Aufgabe war für mich nicht zu lösen, mit der in der VL vermittelten Inhalten, da auch unbekannte Recheneinheiten vorkamen. Ich habe somit die Aufgabe nicht bearbeitet. Nach der Klausur bin ich direkt zur Aufsicht die mir dann sagte ich hätte es doch mit Worten beschreiben sollen, der andere meinte nur rechnen, die waren sich dann selbst nicht einig.

Nun kam das Prüfungsergebnis mit "Durchgefallen". Mir fehlt lediglich 1 Punkt zum bestehen. Nun die Frage was kann ich da machen? Gibt es da spezielle Regelungen oder hat da jemand Erfahrung damit wenn einem die Aufsicht "falsche/widersprüchliche" Aussagen macht? Wie seid ihr da vorgegangen? Kann man die Aufgabe streichen lassen? Auf einen Freiversuch plädieren?

(Kommentare wie "Hättest bei ner anderen Aufgabe punkten können und es lag ja dann wohl nicht an der einen Aufgabe bitte sparen. Ich möchte natürlich die Prüfung jetzt schnell abschließen, da sie meine letzte ist.)

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