Steht mir Arbeitslosengeld zu wenn ich gekündigt wegen Krankheit werde?

Hallo erstmal.

Vor kurzem hat mir mein ehemaliger Abreitgeber mitgeteilt das er mich nicht weiterhin beschäftigen kann und mein Arbeitsvertrag nicht verlängert(Habe da 2 Jahre befristet gearbeitet) wird. Die Dame vom Amt hat mir einige Stellen zu geschickt und ich habe mich darauf hin bei allen beworben. Ziemlich schnell bekam ich dann auch schon von einem Callcenter eine Antwort.

Da ich an einer sozial Phobie leide dachte ich erst das es dumm wäre dort anzufangen(was sich nun irgendwie bestätigt) aber unter Druck habe ich die Stelle angenommen, da ich ja meine Miete zahlen muss irgendwie.

Nun Arbeite ich dort seit zwei Wochen und ab nächster Woche soll ich anfangen zu telefonieren. Ich bekomme schon Panik wenn ich nur daran denke. Auch die Abteilungsleiterin hält mich für unfähig, da ich mich noch nicht mal so richtig mit Menschen unterhalten kann was sie mir in einem unter vier Augengespräch mitteilte(sie ist dabei aber sehr nett geblieben). Der Chef meiner Abteilungsleiterin war bei den Gespräch ebenfalls dabei und sie machten mir klar wenn sich das nicht ändert bis Mittwoch(ab da soll ich telefonieren) dann wars das so in der Art. Da ich ja noch in der Probezeit bin und so. Nun habe ich heute einen richtigen Panikanfall gehabt.....hatte ich keinen mehr seit meiner Therapie vor 2 1/2 Jahren. Ich kann Privat schon nicht richtig telefonieren (Erledigt oft meine Schwester für mich). Wie soll das dann da jeden Tag klappen?

Mein Arzt(mit dem ich letzte Woche schon sprach) bot mir an mich erst mal eine weile krank zu schreiben aufgrund meiner sozial Phobie und Depression. Hinzu kommt das ich sowieso einen leichten grippalen Infekt habe(Halsschmerzen, Husten, Schniefnase). Wenn ich mich nun für ein paar Tage (max 1 Woche). Krank schreiben lasse, denke ich das sie mir kündigen. Allerdings bekomme ich schon jetzt Panik wenn ich nur daran denke jemanden anzurufen auf der Arbeit um ihm irgend ein Produkt anzudrehen. Meine Frage ist wenn es jetzt wirklich dazu kommen sollte und ich in meiner Panik zum Arzt renne(was ich eigentlich vermeiden will) daraufhin eine Kündigung bekomme, steht mir dann Arbeitslosengeld zu? Ich war zwar damals in Therapie und alles aber habe für meine Psychischen Probleme keinen Nachweis falls das dann irgendwie notwendig sein sollte. Es hatte sich ja auch sehr verbessert aber zur Zeit ist da wieder so ein Tief drinnen.

Der lange Text tut mir sehr leid, aber ich habe wirklich Angst dass ich meine Miete dann nicht mehr zahlen kann und ich raus fliege.

Danke schon mal für die Antworten.

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Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?

Hallo zusammen, 

ich habe einige Fragen bzgl. der Eingruppierung im TV-V. 

Hierfür hole ich ein wenig aus, damit der Sachverhalt gut zu verstehen ist und man weiß, worum es geht. 

Ich habe vor einigen Monaten mein Ingenieursstudium abgeschlossen (Master of Science) und habe fließend eine Stelle bei einem Betrieb gefunden, in welchem der TV-V gilt. 

Mir wurde zu Beginn eine Entgeltstufe angeboten, welche deutlich unter meinen Erwartungen lag. Da ich aber mehr als nur 12 Gehälter erhalte, habe ich darin einen Kompromiss gesehen, da inkl. der Zusatzleistungen meine Gehaltsvorstellungen in etwa getroffen wurden.

Ich arbeite in einem Team von drei jungen Ingenieuren, die anderen zwei besitzen einen B.Sc., was ich allerdings nicht als negativen Punkt auffasse, da ich unglaublich viel von den beiden lerne. Auch privat verstehen wir drei uns sehr gut. 

Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich erfahren habe, dass einer der beiden 2 Entgeltstufen über mir und meinem anderen Kollegen eingestuft ist. Unsere Stellen sind intern allerdings identisch, wir haben die gleichen Aufgaben und sind auch allgemein gleichwertig im Unternehmen eingestuft. 

Anfangs habe ich die Auffassung vertreten, dass ich ja noch lernen muss und nur die Theorie aus dem Studium kenne. Mittlerweile ist es allerdings so, dass ich keine richtige Einarbeitung hatte. Sprich ich habe bereits jetzt Auftragsvolumen, die gleichwertig mit den anderen beiden zu bewerten sind. 

Mein Kollege - der in der gleichen Stufe ist wie ich - und ich haben jetzt mit dem Betriebsrat ein Gespräch geführt, aus dem hervorging, dass wir eigentlich alle in der gleichen Stufe sein müssten. Sprich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Dazu ist anzumerken, dass die EG des höher eingestuften Kollegen, eine dem akademischen Grad angemessene ist. 

Da ich aktuell noch in der Probezeit bin werde ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, allerdings überlege ich, dass ich nach der Probezeit das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung suche, und eine höhere Eingruppierung verlange. Hierbei werde ich ausführen, dass mein Arbeitspensum schon jetzt dem eines eingearbeiteten Kollegen entspricht und ich bereits viele Aufgaben übernehme, die nicht meiner Gehaltsstufe entsprechen (was auch stimmt).

Sollten Sie mich fragen, welche EG ich mir vorstelle, dann würde ich ggfs. eine Stufe über der EG meines höher gestuften Kollegen, angeben, vor dem Hintergrund, dass mein akademischer Grad, über dem meiner Teammitglieder liegt. 

Noch eine Anmerkung: 

Wir sind alle sehr jung und neu im Job (ein paar Monate, etwas mehr als ein 1 Jahr, ca. 2 Jahre).

Jetzt die Frage: 

- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?

- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen? 

- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden?

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