Hallo,
eine Frage, die mich dieser Tage beschäftigt.
Bitte nicht diskutieren, ob Wulff zurücktreten soll - sondern nur die Fragestellung, als ginge es um jemand anderen.
A. hat B. einen Text auf den Anrufbeantworter gesprochen, den er später bereut.
Der Inhalt geht nur A. etwas an.
A. möchte desen Text veröffentlichen und fragt B. B sagt dazu: "nein".
Wie ist das mit dem Briefgeheimnis? - Klar ist wohl, dass ein dritter C., den Text nicht veröffentlichen darf. (Wenn veröffentlicht, kann aber jede Zeitung nachdrucken, mit Verweis auf die Quelle).
Doch eine Ansage auf einen Anrufbeantworter ist nicht stumm, wie ein Brief. B. muss damit rechnen, dass sich seine Ansage auch von selber veröffentlicht, indem andere dabei sind, wenn A. den Text abhört.
Und zweitens: gehört die Ansage nicht sogar A.? - Kann B. im juristishen Sinne eine Veröffentlichung verhindern?
- oder ist ein Text auf einem AB so gut wie in die Welt posaunt?
Grüße
Topi