Müssen sie das machen? Wenn zum Beispiel eine Person wegen einer Kleinigkeit kommt wie zum Beispiel „Dem Nachbarn sein Rasenmäher ist zu laut“ könnte die Polizei ja einfach das Gesprächsprotokoll verweigern weil es ihnen zu dumm wäre wegen sowas kleinen zu ermitteln und dann sagen der wäre nie bei der Polizei gewesen. Oder wenn die Polizei sich auf eine bestimmte Seite bei einer Sachen stellt könnten sie ja auch das so machen. Muss die Polizei also zur Absicherung der Bürger immer ein Gesprächsprotokoll ausdrucken?
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