Trotzdem Polizist werden?

7 Antworten

Auch eingestellte Verfahren können zum Ausschluss führen.

Wurdest du zum Beispiel mehrfach angezeigt, und wurde das Verfahren lediglich aufgrund der Geringfügigkeit des Deliktes eingestellt, könnte man argumentieren, dass du charakterlich untauglich bist.

Genauso, wenn du wegen einer schweren Straftat angezeigt wurdest und das Verfahren nur aufgrund eines Verfahrensfehlers eingestellt wurde...

Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Eine Garantie hast du nicht.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Bewirb' Dich und gib' alles an in der Bewerbung. Du ermächtigst die Polizei nämlich, in allen Registern nachzusehen. Und wenn Du es nicht angibst wirst Du, wenn sie es feststellen, aus dem Verfahren fliegen.

Wenn das alles eingestellt wurde sehe ich da auf den ersten Blick kein Problem.

Kann halt aber trotzdem sein das man da nachfragen wird

Eventuell wird man im laufenden Auswahlverfahren darauf nochmal eingehen und deine charakterliche Eignung genauer unter die Lupe nehmen. Deiner Bewerbung tut der Sache aber keinen Abbruch.

Wenn das Verfahren eingestellt worden ist hat es einen Grund. Die polizei wird dich höchstwahrscheinlich zur Bewerbung und Ausbildung / Studium zulassen.