Muss die Polizei einen immer das Gesprächsprotokoll ausdrucken?
Müssen sie das machen? Wenn zum Beispiel eine Person wegen einer Kleinigkeit kommt wie zum Beispiel „Dem Nachbarn sein Rasenmäher ist zu laut“ könnte die Polizei ja einfach das Gesprächsprotokoll verweigern weil es ihnen zu dumm wäre wegen sowas kleinen zu ermitteln und dann sagen der wäre nie bei der Polizei gewesen. Oder wenn die Polizei sich auf eine bestimmte Seite bei einer Sachen stellt könnten sie ja auch das so machen. Muss die Polizei also zur Absicherung der Bürger immer ein Gesprächsprotokoll ausdrucken?
5 Stimmen
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein
- Die Polizei muss nur wegen STraftaten ermitteln.
- Die Polizei muss kein solches Protokoll anfertigen
- Wenn die Polizei aber einer Straftat nicht nachgeht, macht sich der Polizist selbst strafbar
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Nein
Wie soll das gehen?!
Die Einsätze, die telefonisch auflaufen, werden in einem Einsatzprotokoll erfasst. Ein Ausdruck ist nicht vorgesehen.
Wenn die Polizei einer Straftat nicht nachgeht in dem sie behaupten eine Person wäre nie bei ihnen gewesen kann man dies leider schwer nachweisen ob die Person wirklich da war