Bei uns ist ein "Sheriff" aufgetaucht, der alle Autos und Fahrer fotografiert, die "falsch parken"?

oder sonst etwas in seinen Augen "Unzulässiges" machen.

Er zeigt alle an.

Ist das nicht verboten? So mit Recht am eigenen Bild, wegen Amtsanmaßung und so weiter?

Hat da jmd Erfahrung?

Bitte nur zu diesen Fragen antworten und mit Fakten und bitte ohne Hass.

Google bringt mir Folgendes:

Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).16.11.2021

Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab. In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.18.08.2016

Wann darf man Personen fotografierenPersonen dürfen grundsätzlich dann fotografiert werden, wenn die Fotos für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Ein bekanntes Beispiel sind Urlaubsbilder. Beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten ist es oftmals unwahrscheinlich, dass man wirklich nur das Zielobjekt erwischt.23.05.2014

Kann ich jemanden anzeigen Wenn er mich filmt? Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung. Nur ausnahmsweise darf auf die Zustimmung des Betroffenen verzichtet werden.

Die Aussagen widersprechen sich also.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, parken, amtsanmassung, Nötigung im Straßenverkehr, Recht am eigenen Bild, sheriff, Auto und Motorrad
Platzverweis eigene Wohnung, Eigentum abholen?

Hallo,

ich möchte mich kurzfassen und nicht detailiert auf den Hintergrund dieser Geschichte eingehen.

Ich wohne in Bayern und meine Ex-Freundin, mit der ich gemeinsam in eine Wohnung gelebt habe, hat nach einen Streit die Polizei angerufen und behauptet (gelogen!!!!!) ich hätte Sie geschlagen. Daraufhin bekam ich einen 14-Tägigen Platzverweis für unsere Wohnung (Ich stehe auch im Mietvertrag).

Ich möchte nun meine Sachen die ich dringend benötige abholen. Die Polizisten die an dem Tag vor ort waren haben gesagt, ich kann bei der zuständigen Dienststelle anrufen und dann würde eine Streife zur Wohnung kommen und ich könnte unter deren Aufsicht meine Gegenstände abholen.

Ich hab nun vorhin bei der Polizei angerufen und plötzlich war von " Sie können mit einer Streife Ihre Gegenstände abholen" keine Spur mehr. Die stellen sich kreuz und quer, weigern sich verhemmt mir da zu helfen, ich hab selbst mit dem obersten Polizeicheff dieser Dienststelle gesprochen und es ist zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen.

Jetzt ist die Frage, wie ich an meine persönlichen Gegenstände komme.

Ist die Polizei rechtlich dazu verpflichtet, mir Zugriff auf mein Eigentum zu geben ?

Was kann ich tun?

Ich brauche dringend meine Sachen, meine Kleidung, meine Unterlagen und als wichtigstes meine Brille da ich Sehbehindert bin und mich ohne Brille schwer tue im Alltag !

Das auf einem langwierigen bürokratischen Weg zu tun ist nicht die beste option ich brauche wenigstens meine Brille und zwar sofort !!!

Mit der Ex-Freundin zu reden bringt absolut null, die ist komplett unkooperativ!

Danke für hilfreiche Antworten !

Polizei, Mietwohnung, Recht, Eigentum, Klage, Strafrecht, Zivilrecht, Platzverweis

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