Was steht in dem erweiterten führungszeugnis für die polizei drinne?

2 Antworten

Das steht nicht im Führungszeugnis. Das erweiterte erfasst darüber hinaus hauptsächlich Sexualdelikte, also auch da steht nichts drin.

Das steht im Erziehungsregister und im Verfahrensregister der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Sie werden es ja eh schon wissen.

Einmal, weil sie dich danach gefragt haben und du es sicher angegeben hast und zweimal, weil sie die Datenbanken im Zuge der Leumundsprüfung eh abrufen.

Solltest du es zu gegebener Zeit NICHT angegeben haben, hast du bereits ein Problem.

Gruß S.


leonwi599 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 18:31

Danke für die schnelle Antwort.

Mir ist die Straftat aber erst nachdem ich das Auswahlverfahren bestanden habe passiert. Deswegen habe ich vorher auch nichts angegeben (weil ich da ja noch nichts begangen hatte). Ist das jetzt ein Problem?

Sirius66  29.04.2022, 19:00
@leonwi599

Ja, ist es. Tut mir leid, aber ja.

Hast du nie etwas unterschrieben, wo du dich dazu verpflichtet hast, sämtliche Ermittlungs- und Strafverfahren unverzüglich mitzuteilen?

Es wird zwar ein eingestelltes Verfahren (gegen Auflage eingestellt) gewesen sein, aber gerade sowas wollen die gebeichtet haben!

Sirius66  29.04.2022, 19:07
@Sirius66

Und die "Straftat" ist während des EAV erfolgt. Deine Bewerbung hätte geruht, bis es ein Urteil gibt.

Das Problem ist nicht dein Vergehen an sich. Auch die Strafe nicht. Aber wenn man das verschweigt, wird es als Täuschung gewertet.

Du musst jetzt gut und schnell überlegen, ob und wie du deine "Beichte" noch davor schalten kannst.

leonwi599 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 20:11
@Sirius66

Okay danke und was wäre da der nächst beste Schritt?