Notwehr oder wie?
fiktive Situation:
Ich (m14) laufe in einer Nebenstraße, als ein erwachsener Mann (so um die 30) mich von hinten packt, und mich wegschleifen will. Ich habe aber ein Klappmesser (nicht 42a konform, 9.5 CM Klinge) dabei und steche ihm zwischen die Rippen. Er lässt mich los, und sieht aber so aus als würde er wieder Zuschlagen wollen also ramm ich ihm das Messer in einen Bauch. Dann kippt er um und bleibt liegen. Ich fühle seinen Puls - schwach - und rufe die Polizei und einen Rettungswagen. Als dieser einige Minuten später ankommt ist der Angreifer bereits verstorben.
Würden es in diesem Fall rechtliche Konsequenzen für mich geben, z.B. Anzeige wegen Todschlag und unerlaubten Mitführens einer Waffe?
Ich frage weil ein Freund von mir wurde letztens ausgeraubt, zwar ohne Gewalt aber trotzdem ein paar hundert Euro weg. Jetzt will ich nur wissen ob ich so regieren darf wenn mir das passiert
6 Antworten
Illegale Waffen sind illegale Waffen dafür kannst du natürlich belangt werden.
Aber wegen Totschlag oder so würdest du nicht belangt werden. Das ist in deinem Beispiel eindeutig Notwehr gewesen.
Das ist aber kein Freibrief zum abstechen natürlich werden deine Angaben überprüft ob die zu den spuren an Tatort und Leiche passen. Und sie sollten passen. Verdammt sie sollten wirklich komplett passen.
nicht 42a konform, 9.5 CM Klinge
Nicht jedes Messer ist erlaubt. Ich habe nicht im Kopf was für Klappmesser alles verboten sind aber wenn der FS schon direkt dazu schreibt kann man wohl davon ausgehen das es eindeutig eine illegale waffe ist da der FS ja selber davon ausgeht.
Es ist aber keine illegale Waffe. Es ist noch nicht mal eine Waffe, sondern unterliegt nur dem Führverbot nach § 42a WaffG.
Ist ein relativ klassischer Fall von Notwehr. Eine Anzeige würde es sicher geben. Wegen Totschlags. Allerdings würdest du freigesprochen, da dein Handeln durch den Angriff gerechtfertigt wäre.
Ich kenne mich mit den Rechten für Stichwaffen nicht aus, allerdings könnte es dafür eine Anzeige geben (Die aber nichts mit der ursprünglichen Situation zutun hat). Jedenfalls wird die Rechtfertigung des Totschlags durch Notwehr nicht dadurch ausgeschlossen, dass die dafür verwendete Waffe nicht erlaubt war.
Schwierig zu sagen, aber wenn du darüber nachdenkst wie du dich im Notfall zu Wehr setzen kannst, solltest du dir vielleicht eine Alternative zum Messer suchen, was sich besser eignet. Schau vielleicht mal nach einem ‚Guardian Angel', und am besten ist wohl immer noch Wegrennen, insofern es noch möglich ist.
Schon der Blödsinn von der "nicht 42a konformen Klappmesserklinge" erübrigt eine Antwort weil es zeigt, dass du keine Ahnung hast!
In wie fern habe ich keine Ahnung? Könntest du das näher erläutern?
Wo steht im 42a was von Klappmessern, die eine bestimmte Länge nicht überschreiten dürfen?
Seit wann gibt es denn für Klappmesser überhaupt eine Maximallänge im WaffG
Wie kommst du darauf, dass sowas dann eine Waffe wäre?
Ich sage das ich in der fiktiven Situation ein Klappmesser habe, welches sich einhändig feststellen lässt und eine Klingenlänge von 9.5 CM hat, also laut WaffG eine Ordnungswidrigkeit ist
Das beantwortet nicht die Frage - wo hast du denn gelesen, dass Klappmesser keine 9,5cm haben dürfen?
Wo hast du gelesen dass es Waffen wären?
Beides ist Stuss!
So ganz unhypothetisch wird er aber wegen der Messerstiche nich einfach umkippen. Also, schon. Aber erst nach dem er reichlich Zeit hatte dich amtlich zu Hackfleisch zu verarbeiten. Mir deinem eigenen Messer.
ein Messer ist keine Waffe die zur Verteidigung taugt.
Wenn ich nicht voher weg bin. Darauf hoffe ich das die Verletzung ihn an Ort und stelle hält, und ich mich verpiseln kann um die Polizei zu rufen. Und wenn er mein Messer hat dann hab ich halt pech gehabt dann bin ich dead
Ernsthaft, das ist magisches Denken.
so funktioniert das alles nicht.
Am besten wärest du mit einem Pfefferspray beraten. Oder gel. Oder einen herzhaften Tritt in die Nüsse. Alles effektiver als ein Messerstich, nahezu völlig egal wohin.
Er schreibt von einem Taschenmesser und nicht von "illegalen Waffen".