Mein ex droht mir mit schlägen und möchte falsche Gerüchte in die Welt setzen, wie kann ich dagegen ankämpfen?

Hallo liebe Leser,

Ich habe mich unwissend in eine Situation verwickelt und weiß nicht wie ich jetzt vorgehen soll.

Zu mir kurz und zu der Situation.

Ich bin 20 Jahre alt und habe vor ungefähr drei Wochen mit meinem ex Freund (ebenfalls 20) schluss gemacht, da mir bewusst wurde das die Beziehung keine Zukunft haben wird.

Also wir kennen uns jetzt schon seit Februar und es lief eigentlich alles ganz gut, er war auch lieb zu mir jedoch sind sachen vorgefallen, die meiner Meinung nach in einer Beziehung nichts zu suchen haben und dementsprechend habe ich die Beziehung auch beendet. Er hat mich immer wieder angelogen und hat sich hinter meinem Rücken heimlich mit meiner besten Freundin getroffen...beide haben es mir immer verschwiegen und dann habe ich beide so verwirrt, sodass ich die Wahrheit herausgefunden habe. Es sind auch andere Dinge von seiner Seite aus passiert auf die ich jetzt nicht näher eingehen möchte. Im großen und ganzen hat es einfach nicht funktioniert. Dann habe ich auf die altmodische Art schluss gemacht, indem wir uns getroffen haben (mit Vorwahnung) und eigentlich war alles okay, er war nur sehr traurig, was verständlich ist aber sonst wollte er mir gegenüber nichts böses. Das einzige Problem war, dass er mich nicht in ruhe lassen wollte und sich immer in meine Angelegenheiten eingemischt hat...so auch einige Freundschaften von mir (evtl unbewusst) kaputt gemacht hat. Dann wurde ich natürlich etwas kälter zu ihm und wollte mit ihm gar nichts mehr zutun haben was ihn wohl wütend gemacht hat. Mit meiner besten Freundin habe ich mich nach ein paar Tagen auch gestritten und jetzt sind die alle befreundet und reden schwachsinnige Sachen über mich. Die erzählt ihm so sachen wie, das ich ihn betrogen hätte und er erzählt ihr das ich schlecht über sie geredet hätte, was alles komplett sinnlos ist und die es eigentlich auch selbst wissen wie ich bin und das ich sowas niemals machen würde. Jetzt haben sie wohl eine "gang" gegründet und wollen alle gegen mich schießen... mein ex Freund bedroht mich indem er mir sagt mich schlagen zu wollen und über mich hier in der Gegend schlechte Sachen erzählen zu wollen die auch nicht stimmen. Ich bin bei der Feuerwehr (er auch)... da wir bald ein Feuerwehrfest haben, wollte er dahin kommen und mich bei denen schlecht reden und jetzt überlege ich mir ob ich meinen Kameraden nicht sagen soll, dass er mich bedroht und sobald er da ist weggeschickt werden soll. Jedoch möchte ich die Feuerwehr eigentlich nicht mit in meine privaten Angelegenheiten reinziehen. Ich habe mir auch überlegt seinen Eltern zu schreiben das er aufhören soll weil ich ihn sonst anzeige, da er auch immer wieder an meinem Haus vorbeifährt und nachts lange hupt oder immer da ist wo ich auch bin. Normalerweise möchte ich keinem die Zukunft verbauen oder sonst was aber auf so einen Kindergarten habe ich wirklich keine Lust mehr und es geht mir echt extrem auf die Nerven...

Vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir helfen😊

Liebe, Freundschaft, Feuerwehr, Polizei, Belästigung, Beleidigung, Drohung, Ex-Freund, Liebe und Beziehung, Straftat
Wann darf die Polizei außerhalb des Straßenverkehrs bei Zeugen Alkoholtests durchführen? Sind diese freiwillig?
Häufig sieht man z.B in Dokumentationen wie Polizisten bei Betrunkenen in der Innenstadt o.ä Alkoholtests durchführen und dabei auch keinerlei Hinweis auf deren Freiwilligkeit geben … Nun zu meiner Frage: Ist es der Polizei erlaubt (völlig unabhängig von Straßenverkehrsdelikten wie §§ 24a, 24c StVG oder §§ 315c, 316 StGB), also i.d.R. zur Strafverfolgung (oder meinetwegen auch zur Gefahrenabwehr) Atemalkoholtests bei Zeugen durchzuführen? Wäre es bspw. legitim nach einer Schlägerei o.ä. bei den Beteiligten (bzw. Beschuldigten) oder bei Zeugen unmittelbar vor Ort Atemalkoholtests durchführen? Soweit ich weiß sind diese, zumindest bei OWi‘s und bei ST im Straßenverkehr nicht gerichtsverwertbar und vor allem freiwillig. Wäre dies hier auch der Fall? Müsste darüber hinaus nicht eine Belehrung über die Freiwilligkeit des Tests erfolgen, insofern er denn überhaupt freiwillig ist? Da eine Durchsetzung mit Zwang bei solchen Tests nicht möglich ist, wäre eine Blutentnahme dann nicht auch direkt etwas unverhältnismäßig und somit nicht möglich? Wie würde die Polizei sich im Falle einer Verweigerung des Tests verhalten? Auch über Rechtsgrundlagen zu euren Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen und etwas Licht ins Dunkel bringen. Ich wäre auf jeden Fall sehr dankbar über ein paar gute Antworten!
Polizei, Recht

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