Wann darf die Polizei außerhalb des Straßenverkehrs bei Zeugen Alkoholtests durchführen? Sind diese freiwillig?
Häufig sieht man z.B in Dokumentationen wie Polizisten bei Betrunkenen in der Innenstadt o.ä Alkoholtests durchführen und dabei auch keinerlei Hinweis auf deren Freiwilligkeit geben … Nun zu meiner Frage: Ist es der Polizei erlaubt (völlig unabhängig von Straßenverkehrsdelikten wie §§ 24a, 24c StVG oder §§ 315c, 316 StGB), also i.d.R. zur Strafverfolgung (oder meinetwegen auch zur Gefahrenabwehr) Atemalkoholtests bei Zeugen durchzuführen? Wäre es bspw. legitim nach einer Schlägerei o.ä. bei den Beteiligten (bzw. Beschuldigten) oder bei Zeugen unmittelbar vor Ort Atemalkoholtests durchführen? Soweit ich weiß sind diese, zumindest bei OWi‘s und bei ST im Straßenverkehr nicht gerichtsverwertbar und vor allem freiwillig. Wäre dies hier auch der Fall? Müsste darüber hinaus nicht eine Belehrung über die Freiwilligkeit des Tests erfolgen, insofern er denn überhaupt freiwillig ist? Da eine Durchsetzung mit Zwang bei solchen Tests nicht möglich ist, wäre eine Blutentnahme dann nicht auch direkt etwas unverhältnismäßig und somit nicht möglich? Wie würde die Polizei sich im Falle einer Verweigerung des Tests verhalten? Auch über Rechtsgrundlagen zu euren Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen und etwas Licht ins Dunkel bringen. Ich wäre auf jeden Fall sehr dankbar über ein paar gute Antworten!
Polizei, Recht
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