Klassenbuch verschwunden - und nun?

Hallo :) Ich schildere euch mal kurz meine Situation, oder eher die meiner Klasse :

Vor ca. 1 Woche ist unser Klassenbuch verschwunden. Dies geschah wie folgt : 3 meiner Klassenkameraden saßen in der Cafeteria an einem Tisch. Einer von denen hat das Klassenbuchamt, von daher auch das Klassenbuch. Dann kam ein Mädchen aus meiner Klasse zu den 3 Schülern und wollte das Klassenbuch kurz haben, ich schätze mal sie wollte dort irgendwas nachschlagen. Daraufhin gab ihr der eine Junge das Klassenbuch (sie setzte sich an einen anderen Tisch, alleine). So. Die drei Jungs sind dann aus der Cafeteria gegangen um in die nächste Stunde zu gehen. Angeblich haben sie nicht das Klassenbuch von dem Mädchen wiederbekommen. Das Mädchen aber ist der Meinung, dass sie das Klassenbuch auf den Tisch der Jungs gelegt hat und die Jungs zu diesem Zeitpunkt noch da waren. Vielleicht ist das ja auch so und die Jungs haben das Klassenbuch einfach nicht bemerkt. Dazu muss ich sagen, dass die 3 Jungs keinen Grund hätten das Klassenbuch zu stehlen und sie 3 vorbildliche Schüler sind. Das Mädchen ist zwar nicht gerade ein Engel in der Schule, alledings hat auch sie keinen Grund es zu klauen. Ich glaube nicht dass es irgendwer von unserer Klasse gestohlen hat, sondern dass es evtl. unter einen Tisch gefallen ist oder irgendeine andere Klasse sich einen Scherz erlaubt und es mitgenommen hat. Unsere Klassenlehrerin ist sehr wütend. Sie hat nun die Polizei eingeschaltet, die 4 Schüler mussten heute als die Polizei da war alle eine Aussage machen. Das besagte Mädchen bekommt eine Anzeige, wenn das Klassenbuch am Freitag nicht erschienen ist. Meine Frage : Kann das Mädchen wirklich so leicht angezeigt werden? Und müsste nicht der eine Junge auch eine 'Strafe' bekommen, da er ja für das Klassenbuch verantwortlich ist? Ich finde natürlich unsere Lehrerin übertreibt, aber wie es scheint darf sie da die Polizei einschalten, da es ja ein Dokument ist..

Polizei, Anzeige, Konsequenzen, verschwunden, kassenbuch
Flucht aus Land - Haftbefehl / Verjährung

Hallo,

erstmal - es geht um einen etwas kuriosen Fall, nämlich, Person A wird wegen einigen Fällen in Untersuchungshaft genommen, einige Zeit später aufgrund Regelungen seines Anwalts aus der Haft entlassen.

Während Person A auf sein Gericht und weitere Erkentnisse wartet kommen Fall A noch einige andere Delikte und Fälle hinzu, wodurch sich die Polizei dazu entschliesst die U-Haft wieder zu beantragen.

Person A merkt dies aber vor der Umsetzung und sieht sich gezwungen zu fliehen - nicht nur aus dem Land sondern direkt raus aus der EU. A befindet sich also nun mit mehreren offenen Strafdelikten auf Flucht.

Neuen Erkentnissen zu Folge wurden beim ersten Gericht 2 Komplizen zu jeweils 4 Jahren Bewährung verurteilt - über Person A wurde aber nur erwähnt, dass diese auf Flucht sei und vom Verfassungsschutz gesucht werde - gleichzeitig auch dass ein Haftbefehl laufe. Keine Angabe ob national oder europaweit.

Nun, welche Möglichkeiten hat die Person jemals wieder in das Land zurückzukehren? Was hat es mit der sgnt. Verjährung auf sich? Und wenn in dem Fall eine Verjährung möglich ist, woher soll Person A ohne Erkentnisse zu der ausgetragenen Haftstrafe wissen, wann diese zu Ende ist?

[Hierbei geht es um Vorkomnisse eines bald 18 jährigen (somit immernoch minderjährig) - in den Delikten handelt es sich unter anderem um Betrug, Raub.]

Wer meint eine unnötige Antwort abgeben zu müssen wird gemeldet.

Grüße

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Haftbefehl, Strafe

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