Dürfen andere einen als Straftäter bezeichnen, obwohl die Strafe bereits getilgt ist?

Hi, in meinem Wohnviertel wohnt jemand mit dem ich ab und zu quatsche. Dieser Typ, 28 Jahre, hat zu mir gesagt, dass er ein großes Problem hat. Und zwar folgendes: Der Typ hat im Juni 2006 eine Straftat begangen, genauer gesagt, er hat sich kinderpornografische Dateien runtergeladen damals. Er hat das laut seinen Angaben damals nur aus "Neugierde" gemacht.

Jedenfalls, im Januar 2007 bekam er deswegen eine Hausdurchsuchung von der Kripo. PC wurde beschlagnahmt und es wurden 2 strafbare Bilder gefunden darauf. Im Juli 2007 ist er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden deswegen. (ca. 550 Euro Geldstrafe)

Da er in einem Mehrparteienhaus wohnt, hat eine neugierige Nachbarin diese Hausdurchsuchung mitverfolgt damals und hat das im Wohnviertel rumerzählt.

Das Problem von diesem Typ (er ist kein Freund von mir, aber ich will ihm trotzdem irgendwie da helfen) ist jetzt, dass er von 2 männlichen Personen im Wohnviertel immer wieder als "Kinderschänder" und "Kinderfi--er" beschimpft wird, wenn er spazieren geht. Laut seiner Aussage kam die Strafe damals garnicht ins Führungszeugnis, sondern lediglich in das "Bundeszentralregister". Und seit letztem Jahr ist auch in diesem Register kein Eintrag mehr, weil die Strafe daraus gelöscht wurde.

Kann dieser Typ diese 2 Personen anzeigen, die ihm seit Jahren (!!) immer wieder als "Kinderfi--er" etc. bezeichnen? Ich finde es nicht ok, was er getan hat damals, aber was die 2 Personen da abziehen ist auch total daneben find ich.

Oder habt ihr sonst einen Rat, was diesem Typ helfen könnte?? Danke und LG

Mobbing, Polizei, Recht, Gesellschaft, Jura, Soziologie, Strafe, Strafrecht, Straftat

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