Victron Multiplus 12/1600 ins Hausnetz eispeisen?

Hallo zusammen. Ich habe einen Wechselrichter von Victron (Multiplus 12/1600), der an einen Stromspeicher angeschlossen werden soll. 4 Solarmodule sind mit dem Wechselrichter verbunden, dieser lädt dann die Batterien. Ich möchte in eine EingangsPhase der Hausverteilung einspeisen (beispielsweise L2), damit ich den Strom selbst verbrauchen kann und damit ich im Falle eines Stromausfalles noch auf verschiedenen Bereichen im Haus welche auf (beispielsweise Phase L2) angeklemmt sind (Heizung, Wohnzimmer, eine Platte vom Herd) noch Strom habe. Allerdings darf doch die Spannung des Wechselrichters nicht mit dem Netz in Kontakt kommen, sonst knallt es oder? Das heißt ich müsste die Phase vom Netz vorher trennen und dann darf erst die Phase vom Wechselrichter geschaltet werden. Der Wechselrichter verfügt zwar über einen blitzschnellen Transferschalter, der auf Netz bzw. Notstrom umschaltet, allerdings dürfen maximal 16A geschaltet werden. Ich muss 40 A schalten können. Deswegen brauche ich einen automatischen Transferschalter, welcher mit der Hausverteilung, dem Notstrom und Netz gekoppelt ist. Kann man so etwas auch mit einem Schütz machen, welches dann entsprechend die Phase vom Netz wegnimmt und die Phase vom WR drauf schaltet oder geht das nicht? Wenn ja, wie würde so eine Schaltung aussehen? Auf Amazon gibt es unter 100 Euro Automatische Transferschalter mit einer Schaltleistung von 63A, jedoch haben diese keine VDE Kennzeichnung. Und wie sieht es eigentlich mit dem Neutralleiter und dem PE aus? Müssen diese einfach in der Verteilung angeklemmt werden?

Ich freue mich über jede sinvolle Antwort.

Schonmal Danke vorab!

Gruss Leon.

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PV-Anlage Wirkleistungsbegrenzung auf 70%?

Hallo,

unsere neue PV-Anlage wurde vom Errichter wegen der Gewährleistung der Stromnetzstabilität auf 70% Wirkleistung begrenzt. Dazu steht im EEG §9, Absatz 2 Satz 2 folgendes:

(2) Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinn von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Betreiber von
2 Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt, (...), ihre Anlagen (...) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.

Allerdings steht dem gegenüber §21, Absatz 2 EEG:

Anlagenbetreiber, die die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen,
1.       müssen dem Netzbetreiber den gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom zur Verfügung stellen, der
a)           nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und
b)          durch ein Netz durchgeleitet wird

Widerspricht sich das Gesetz nicht selbst?
Denn wenn §21 von §9 abweicht, müsste dies doch im §9 mit einer "Wenn - dann -Regelung" oder "abweichend von..., gilt §21" erwähnt werden, oder was ist die Meinung der Juristen hier?

Nicht, dass sich das finanziell lohnen würde, aber könnte man sich hier juristisch auf §21 berufen und die Drosselung wieder herausnehmen lassen. Handelt sich um eine 7kW-Anlage. Geht mir hier ausschließlich um das juristische, nicht um Kosten-Nutzen.

Technik, Recht, Photovoltaikanlage, EEG-Umlage

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