Widerspricht der PayPal Käuferschutz nicht § 447 BGB (Versandrisiko bei Privatverkauf)?
Es ist zwar noch nicht eingetreten, aber was wäre wenn:
Ich verkaufe einen kleinen, relativ geringwertigen Artikel auf eBay mit PayPal und biete einen günstigen/unversicherten und einen teuren/versicherten Versand an. Gleichzeitig weise ich in meiner Artikelbeschreibung immer daauf hin, dass bei einem privaten Verkäufer lauf § 447 BGB das Versandrisiko mit der Übergabe an den Versender (Post oder DHL) auf den Käufer übergeht.
Der Käufer wählt bewußt den günstigen Versand. Als Nachweis des Versandes habe ich nur eine Quittung von DHL über die gekaufte Versandmarke mit den Angaben des Verkäufers. Aber es gibt eben keine Sendungsverfolgung, geschweige denn einen Zustellnachweis.
Auf der anderen Seite gewährt PayPal dem Käufer vollen Schutz, wenn er die Ware nicht erhält oder ggf. sogar behauptet, sie nicht bekommen zu haben, zahlt ihm zulasten meines PayPal Kontos seinen Kaufpreis+Versandkosten zurück.
Klagen lohnt eigentlich bei Waren unter 100 € nicht, aber wen müsste man in einem solchen Fall vor den Kadi zerren, wenn's ohne Rücksicht auf die Kosten um Prizinzip geht?