Als Minderjähriger betrunken von der Polizei erwischt - was nun?

Hallo Leute, was wäre, wenn man als 15 Jähriger auf einem Volksfest ist, ohne Eltern, um so in etwa 24 Uhr verlässt man das Festzelt weil man zum Parkplatz will wo die Mutter wartet um einen abzuholen, ein Polizist spricht einen dann auf dem Weg an nach Ausweis und so weiter und ob man schon 16 wäre.. bla bla bal... mir geht es eig. nur darum, wenn die Polizei einem alkoholisierten Minderjährigen auf einem Volksfest oder in einer Bar oder was weiß ich wo erwischt, egal ob sie ihn nun mit zum ausnüchtern nehmen, oder ihn in die Hände der Eltern übergeben, könnten die Polizeibeamten einen dafür anzeigen? schon oder? bzw. die Eltern oder? Und, meine wichtigste Frage, wenn man da erwischt werden würde, man hat nur getrunken, nicht randaliert oder widerstand oder ähnliches geleistet, und man möchte zur Polizei, könnte man das nach einer solchen Aktion vergessen? Also ich meine könnte man sich trotzdem noch bewerben, oder könnte es heißen "sie wurden im Zusammenhang mit einer Straftat angezeigt - Sie dürfen sich nicht mehr bewerben bzw. die Polizei nimmt sie nicht" oder so etwas?? Könnte einem so etwas widerfahren? Oder muss man dafür etwas anstellen wo man mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe bekommt, dass man nicht mehr zur Polizei darf?

Beruf, Bewerbung, Rechtsanwalt, Party, Polizei, Alkohol, Jugendliche, Recht, Anwalt, Gesetz, Jugendamt, Jura, Justiz, Polizist, Vorschriften

Meistgelesene Beiträge zum Thema Party