Mietsache: Ausbesserung / Austausch / Abschleifen Parkett

Hallo zusammen, ich plane eventuell bald auszuziehen. Die Sache hat nur einen Haken: das Parkett (Eiche, Stäbchenparkett, Lack mittlerweile gelblicher Stich, Parkett wurde vor 4 Jahren gelegt, ich bin die "Erstmieterin" - Parkett ist aber, wie mir ein Fachmann sagte kaum oder nicht richtig versiegelt worden und Qualität auch nicht so toll (aber so was fällt ja im Rechtsstreit immer schwer nachzuweisen!). Das Parkett muss nun leider an einigen Stellen ausgebessert werden, da tiefe Kratzer (die sofort entstehen, sobald man nur die kleinste Sache fallen lässt!) und auch leider durch die Hinterlassenschaft meiner lieben netten Katze an drei großen Stellen komplett erneuert, sprich ausgetauscht werden muss. Darüber hinaus befinden sich unter den bodentiefen Fenstern jeweils Feuchtigkeitsflecken (9 Fenster), auch hier muss der Parkett ausgetauscht werden. Der Fachmann empfiehlt dann auch die komplette Schleifung sowie Versiegelung des Parketts, um Farbunterschiede zu vermeiden (habe mir bereits von 2 Fachmännern den Rat eingeholt ....).

Leider habe ich schon einen Rechtsstreit (anderer Fall) mit meiner Vermieterin verloren, insofern brauche ich gar nicht versuchen mit ihr irgendein Abkommen zu schließen .... Ich werde wohl oder übel alles selber bezahlen müssen ....

Frage: Kann ich stellenweise den Parkett erneuern lassen oder bin ich verpflichtet ganz zu erneuern? Da das Parkett mittlerweile einen Gelbstich hat, sagte der Parkettfachmann, dass man bei einem teilweisen Austausch auf jeden Fall den Unterschied sehen wird und sich kein Vermieter darauf einlassen würde, wenn man hier Farbunterschiede sehen würde.

Bin für jeden Tipp / Rat dankbar.

Mietrecht, Parkett, Mietsache
Fehlende Parkett-/Dielenfugen sollen trotz Absprache nicht erneuert werden - was nun?

Hallo alle zusammen,

bei der Wohnungsübergabe haben wir mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, dass er einen Parkettleger vor Ort bestellt, der eine Lösung für die Dielen im Flur findet. Das Problem ist folgendes: die Stäbchen bzw. Fugen zwischen den Dielen im Flur fehlen vollständig. Dadurch ergibt sich eine Lücke von etwa 3-5 cm mit einer Tiefe von ebenfalls 3-5 cm. Dadurch können wir nicht nur nicht barfuß/auf Socken laufen, wir können auch eher schlecht als recht saubermachen - der Staubsauger holt alles hoch, was sich da noch so zwischen den Dielen befindet, einschließlich den Untergrund, der sich unter der Dielung befindet. Soll heißen, die Dielen bekommen Risse und schwingen nach jeder Staubsaugeraktion noch mehr, ganz zu schweigen von den Stabsolken, die sich beim Laufen aus den Ritzen quälen. Nach einem halben Jahr war nun endlich der Parkettleger da. Er hat sich vollständig auf unsere Seite geschlagen und erklärt, dass man irgendwann das gesamte Parkett austauschen muss, weil kein Untergrund mehr da ist. Der Vermieter ist nun aber der Meinung, dass das alles vollkommen unnötig ist, weil die Fugen "nach einem Jahr ja sowieso wieder herausbrechen".

Lange Rede, kurze Frage: was können wir jetzt tun? Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance? Und wenn doch, in welche Richtung können wir argumentieren?

Kurze Info: die Renovierung ist mehr als 10, ich glaube mindestens 12 Jahre her.

Viele Grüße & herzlichen Dank für jegliche Hilfe.

Mieter, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Parkett, Dielen, Instandsetzung, Wohnungsübergabe

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