Wieviel Mieteranteil bei einem Abzug "Neu für Alt" (Parkettabschliff)?

Hallo. Ich habe 2008 eine Neubau-Wohnung als Erstbezieher gemietet. In beiden Zimmern war Parkett verlegt, ganz neu selbstverständlich. Leider sind durch zwei Drehstühle trotz einer Unterlage auf einer Fläche von ca. 2 m² Schäden entstanden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Ferner sind bei dem Abbau eines Schranks zwei tiefere Rillen in einem der Zimmer entstanden. Die Hausverwaltung hatte daraufhin gefordert, dass ich die Schäden beseitigen solle und zwar durch Abschleifen/versiegeln der gesamten Fläche; das habe ich mangels Expertise nicht getan, ferner bestand die Hoffnung, dass die Haftpflichtversicherung bei der Gothaer einen Teil des Schadens übernimmt (tut sie leider nicht, weil sie meint, vermietete Sachen, die primär der Abnutzung unterliegen seien nicht abgedeckt!) Inzwischen hat die Hausverwaltung nach meinem Auszug eine Firma beauftragt und den Schaden selbst behoben (Kostenpunkt: 1600 €--also praktisch die gesamte Kaution). In einem Schreiben, dass ich vorher von ihnen bekam, heißt es "Die Arbeiten werden wir durch eine Fachfirma beseitigen lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Selbstverständlich werden wir den entsprechenden Abzug (Alt für Neu) berücksichtigen." Denn: Sie versetzen die Wohnung in einen komplett neuen Zustand, ich habe durch eine Recherche gelernt, dass sich das Ganze "Vorteilsausgleich" nennt, habe aber leider keine Angaben darüber gefunden, wie hoch den dieser Vorteilsausgleich angesetzt werden kann? Vielen Dank für Hinweise jedweder Art.

Mietrecht, Parkett, Schaden
Parkettschaden & Auszug steht an

Hallo!

Wir möchten jetzt bald aus unserer Wohnung ausziehen. Leider ist uns vor ca. 2 Wochen ein Missgeschick passiert und unbemerkt eine Flasche Babyöl ausgelaufen, siehe Foto. Der Fleck ist, wie ihr seht, recht nah an der Wand. Das Parkett belegt geschätzt 60 von 75m² der Wohnung. :(

Allerdings habe ich:

  1. Ein Foto mit einer Unebenheit, dass ich 3 Monate nach Einzug dem Vermieter geschickt habe (die war vorher vorhanden, hilft angesichts des Datums aber eher wenig)
  2. Die Bestätigung des Vermieters, dass die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war (ebenfalls wohl weniger hilfreich)
  3. Eine Anmerkung für ein anderes Zimmer im Übernahmeprotokoll: "Parkett teilweise mit Gebrauchsspuren"

Zudem ist das Parkett im Flur schon recht stumpf, wobei ich da nichts schriftliches habe, dass das bei Einzug schon so war (war aber). Wir haben die Wohnung vor 5 Jahren direkt vom Vermieter bekommen, übergeben müssen wir sie an die inzwischen dazugekommene Verwaltung. Diese hat aber laut eigener Aussage kein Protokoll vorliegen, ich würde ihr aber zuschicken, falls ihr da nicht von abratet. Bei der Vorabnahme haben sie zum Parkett nichts gesagt, wir haben sie aber auch nicht darauf hingewiesen.

Wie schätzt ihr das ein? Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin ja bereit, etwas dafür zu bezahlen, aber es sollte im Rahmen bleiben. Komme ich damit durch?

Oder, jetzt eher an die Handwerker, kann ich das ganze Parkett ölen, um zu einem gleichmäßigen Ergebnis zu kommen? ;-)

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Mietrecht, Vermieter, Parkett, Auszug

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