Was passiert mit dem Überschuss bei einem P Konto?

Folgendes: Ich bin nun schon länger in der Insolvenz, habe im letzten Jahr Teilzeit gearbeitet mit Überstunden Auszahlung bis zur Vollzeit. Je nachdem wie schnell die Personalabteilung war bekam ich im Folgemonat eben meine Überstunden des Vormonats mit überweisen. Wenn dann mal zwei Monate folgten, wurde der entsprechende Freibetrag an den Insolvenzverwalter überweisen gemäß Pfändungstabelle. Bisher hat es auch immer gut geklappt.

Mein P Konto hat eine Freigrenze von 1478,04 (1 Unterhaltpflichtiges Kind) und mein Gehalt geht immer am 16, d.M. auf mein konto ein. Seit Januar befinde ich mich auch real in Vollzeit und durch Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen habe ich eben immer mehr auf dem Konto als ich ausgeben kann. Ich kann vom 01. bis 01. des laufenden Monats eben nur über die 1478,04 € verfügen. Ich habe bisher so einen Überhang geschaffen, dass ich Stand heute (20.01.2017), nach dem ersten Vollzeitgehaltseingang nun knapp 1.900 € auf dem Konto habe aber nicht mehr dran komme, da ich die 1.478 € Freigrenze ausgereizt habe (ca. 300 Überschuss plus Januargehalt von 1586). Wenn ich also nun durch den Vollzeitjob jeden Monat immer gut 100 € mehr verdiene als gepfändet werden darf (trotzdem der IV noch Geld vom Gehalt bekommt)  hieße das dann, dass ich nun jeden Monat rund 500 € vorschiebe bei aktuell 1860 Euro Guthaben? Das Geld ist ja auch am 1. noch da, nur verfüge ich dann wieder nur über die 1.478 Euro für de 30 Tage. Bedeutet ja das ich jetzt bereits bei 1860 Euro gut 400 Euro Überschuss habe, pluss dann immer gut 100 Euro wenn das Gehalt bei ca. 1500 liegt.

Gibt es die Möglichkeit doch an mein gesamtes Gehalt zu kommen? Der Insolvenzverwalter steht bei der Sparkasse ja drin bei der Kontopfändung.

Insolvenz, P-Konto, Pfändung
Storno Rückbuchung bei einem p Konto das jetzt 900 im minus ist. Was passiert bei Hartz IV Eingang?

Hallo

Ich habe eine Frage. Bei ebay Kleinanzeigen gab es ein Problem. Der Account wurde gesperrt. Ich kann also mit meinem Geschäftspartner keinen Kontakt mehr aufnehmen. Ich bekam mein Gerät als defekt zurück und wurde gesperrt von eBay (Einschränkung meines Accounts). Nun dachte ich ich probiere es mal zur Bank zu gehen und zu fragen ob es möglich ist das Geld zurück zu überweisen, obwohl ich keine Kontonummer habe. Also gab ich in Auftrag es zurück zu überweisen. Als ich dann nochmal nachgefragt habe bei meinem Betreuer, sagte er ich solle das Rückgängig machen. Ich habe bei der Bank angerufen (nicht meine persönliche, sondern eine 0800 Nummer). Die sagten mir das Geld, das ich dafür eingezahlt habe solle ich abheben. Habe ich gemacht. Da ich ein p Konto habe dachte ich mir nichts schlechtes. Ich kann ja nicht ins Minus. Jetzt habe ich das Geld abgehoben. Meiner Freundin gegeben und mein Konto ist jetzt auf 900 minus. In 2 Tagen kommt mein Harz 4. Nicht ganz, ich bekomme ja Hilfe zum Lebensunterhalt, da ich arbeitsunfähig bin. Das Geld wird nicht mehr zu stoppen sein. Die Rücküberweisung ist bereits 10 Tage her. Das Konto immer noch im minus. Was kann ich jetzt tun. Kann ich dem Amt sagen sie sollen das Geld zurück fordern? Geht das überhaupt? Darf die Bank mich bei einem p Konto (ohne Gläubiger momentan. Ich kann also voll über mein Konto verfügen. Ist aber ein Konto für jedermann, so heißt es bei der Sparkasse zb. Ein Konto das man nicht überziehen kann, später dann als p Konto umgewandelt, da Gläubiger vor der Haustür stehen). Wird die Bank diesen Vorgang rückgängig machen. Denn ich weiß nicht wie ich sonst an meine Hilfe zum Lebensunterhalt kommen soll (370 Euro) Vielleicht kann mir jemand helfen. Oder soll ich das Konto schließen. Ich wurde sowieso Mitte November gekündigt ohne Begründung, obwohl es nie Schwierigkeiten gab. Vielen Dank im voraus für gut gemeinte Antworten Lg

Bank, Hartz IV, P-Konto, Hilfe zum Lebensunterhalt
Doppelpfändung Konto und Arbeitseinkommen) Gerichtsbeschluss vom Vollstreckungsgericht - was bedeutet dieser?

Aktuell wird mein gleichbleibenden Gehalt gepfändet und mir lediglich der unpfändbare Betrag in Höhe von ca. 1280€ auf mein P-Konto bei der DKB überwiesen. Zusätzlich liegen drei weitere Pfändungen auf meinem Konto, sodass mir aktuell nur der Sockelbetrag für eine alleinstehende Person in Höhe von ca. 1073€ zur Verfügung steht.
Ich habe dann einen Antrag bei dem für mich zuständigen Vollstreckungsgericht auf Freigabe des Guthabens in Höhe von ca. 1280€ Von meinem AG gestellt. Ich habe nun zu jeder einzelnen von den 3 Pfändungen auf dem Konto einen Beschluss "zur Kenntnis" erhalten.

In diesem steht:
In der Zwangsvollstreckungssache wird bis zur Entscheidung über den Antrag der Schuldnerin gem. 850k ZPO iVm 732 ZPO das Pfändungsverfahren bei der DKB, bis zur endgültigen Entscheidung einstweilen eingestellt, soweit das Einkommen der Schuldnerin vom AG den pfändungsfreien Sockelbetrages des P-Kontos übersteigt.

Ich wollte heute Geld bei der Bank abheben und konnte nicht über das Guthaben verfügen, sodass ich davon ausgehe, dass ich den Beschluss falsch verstanden habe.

Was genau bedeutet dieser Beschluss? Aus den entsprechenden Gesetzestexten kann ich nichts raus lesen, da die Rechtsgrundlage sehr unbestimmt ist (Kein Absatz und Satz genannt).

Ich habe heute bei der Bank angerufen und der Mitarbeiter am Telefon teilte mir mit, dass ein entsprechender Beschluss im Original vorliegen muss und bislang noch nicht eingegangen ist (Beschluss ist vom 25.05.16 und Anschreiben zur Kenntnis vom 02.06.16 - Eingang bei mir am 07.06.16) und ich wohl über das Guthaben über den 1073€ nicht verfügen kann, sondern es lediglich nicht an den Gläubiger überwiesen wird.

Wie soll ich nun weiter vorgehen, um den Sachverhalt klären zu können? Aktuell verfüge ich über lediglich 20€ Bargeld und die Zeit drängt.

P-Konto, Beschluss

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