Storno Rückbuchung bei einem p Konto das jetzt 900 im minus ist. Was passiert bei Hartz IV Eingang?

Hallo

Ich habe eine Frage. Bei ebay Kleinanzeigen gab es ein Problem. Der Account wurde gesperrt. Ich kann also mit meinem Geschäftspartner keinen Kontakt mehr aufnehmen. Ich bekam mein Gerät als defekt zurück und wurde gesperrt von eBay (Einschränkung meines Accounts). Nun dachte ich ich probiere es mal zur Bank zu gehen und zu fragen ob es möglich ist das Geld zurück zu überweisen, obwohl ich keine Kontonummer habe. Also gab ich in Auftrag es zurück zu überweisen. Als ich dann nochmal nachgefragt habe bei meinem Betreuer, sagte er ich solle das Rückgängig machen. Ich habe bei der Bank angerufen (nicht meine persönliche, sondern eine 0800 Nummer). Die sagten mir das Geld, das ich dafür eingezahlt habe solle ich abheben. Habe ich gemacht. Da ich ein p Konto habe dachte ich mir nichts schlechtes. Ich kann ja nicht ins Minus. Jetzt habe ich das Geld abgehoben. Meiner Freundin gegeben und mein Konto ist jetzt auf 900 minus. In 2 Tagen kommt mein Harz 4. Nicht ganz, ich bekomme ja Hilfe zum Lebensunterhalt, da ich arbeitsunfähig bin. Das Geld wird nicht mehr zu stoppen sein. Die Rücküberweisung ist bereits 10 Tage her. Das Konto immer noch im minus. Was kann ich jetzt tun. Kann ich dem Amt sagen sie sollen das Geld zurück fordern? Geht das überhaupt? Darf die Bank mich bei einem p Konto (ohne Gläubiger momentan. Ich kann also voll über mein Konto verfügen. Ist aber ein Konto für jedermann, so heißt es bei der Sparkasse zb. Ein Konto das man nicht überziehen kann, später dann als p Konto umgewandelt, da Gläubiger vor der Haustür stehen). Wird die Bank diesen Vorgang rückgängig machen. Denn ich weiß nicht wie ich sonst an meine Hilfe zum Lebensunterhalt kommen soll (370 Euro) Vielleicht kann mir jemand helfen. Oder soll ich das Konto schließen. Ich wurde sowieso Mitte November gekündigt ohne Begründung, obwohl es nie Schwierigkeiten gab. Vielen Dank im voraus für gut gemeinte Antworten Lg

Bank, Hartz IV, P-Konto, Hilfe zum Lebensunterhalt
P-Konto und Sperrung durch die Bank?

Hallo Leute, wir haben zwei P-Konten (Ehepaar-Konten) und auf beiden liegen Pfändungen. Eines der Konten wird regelmäßig durch Gehaltszahlungen gefüllt, ein anderes durch unregelmäßige Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Zusätzlich gibt es noch ein Gemeinschafts-Konto, welches seit 2014 mit einem hohen Minus-Betrag eingefroren wurde.

Nun hat die Bank alle Konten gekündigt und hat die Konten für die einfache Auszahlung gesperrt. Überweisungen von diesen Konten sollen nur noch nach Rückfrage einer zentralen Stelle erlaubt werden, Einzahlungen auf das P-Konto mit den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeiten sollen schriftlich nachgewiesen werden, aus welcher Quelle sie stammen. Die Bankkarten sind gesperrt.

Auch Barauszahlungen sollen nur mit Genehmigung durchgeführt werden, ich muss als Gehaltsempfänger rmeinen Gehaltsnachweis mit zur Bank nehmen, um an mein Gehalt gelangen zu können. Es wurde in keiner Silbe bestätigt, dass es eine Genehmigung geben wird. Ich werde so von der Bank zu einem Menschen zweiter Klasse degradiert, der nicht mehr über sein mühsam erwirtschaftetes EInkommen bestimmen darf. Ist ein solches Vorgehen der Bank Rechtens und wie kann man sich dagegen wehren? So wird der Pfändungs-Schutz durch die Bank ausgehebelt, und dir Kommunikation am Telefon war extrem unfreundlich, herablassend.

Wer hat Tipps? Darf die Bank überhaupt so verfahren?

Bank, Commerzbank, P-Konto, Sperrung
Doppelpfändung Konto und Arbeitseinkommen) Gerichtsbeschluss vom Vollstreckungsgericht - was bedeutet dieser?

Aktuell wird mein gleichbleibenden Gehalt gepfändet und mir lediglich der unpfändbare Betrag in Höhe von ca. 1280€ auf mein P-Konto bei der DKB überwiesen. Zusätzlich liegen drei weitere Pfändungen auf meinem Konto, sodass mir aktuell nur der Sockelbetrag für eine alleinstehende Person in Höhe von ca. 1073€ zur Verfügung steht.
Ich habe dann einen Antrag bei dem für mich zuständigen Vollstreckungsgericht auf Freigabe des Guthabens in Höhe von ca. 1280€ Von meinem AG gestellt. Ich habe nun zu jeder einzelnen von den 3 Pfändungen auf dem Konto einen Beschluss "zur Kenntnis" erhalten.

In diesem steht:
In der Zwangsvollstreckungssache wird bis zur Entscheidung über den Antrag der Schuldnerin gem. 850k ZPO iVm 732 ZPO das Pfändungsverfahren bei der DKB, bis zur endgültigen Entscheidung einstweilen eingestellt, soweit das Einkommen der Schuldnerin vom AG den pfändungsfreien Sockelbetrages des P-Kontos übersteigt.

Ich wollte heute Geld bei der Bank abheben und konnte nicht über das Guthaben verfügen, sodass ich davon ausgehe, dass ich den Beschluss falsch verstanden habe.

Was genau bedeutet dieser Beschluss? Aus den entsprechenden Gesetzestexten kann ich nichts raus lesen, da die Rechtsgrundlage sehr unbestimmt ist (Kein Absatz und Satz genannt).

Ich habe heute bei der Bank angerufen und der Mitarbeiter am Telefon teilte mir mit, dass ein entsprechender Beschluss im Original vorliegen muss und bislang noch nicht eingegangen ist (Beschluss ist vom 25.05.16 und Anschreiben zur Kenntnis vom 02.06.16 - Eingang bei mir am 07.06.16) und ich wohl über das Guthaben über den 1073€ nicht verfügen kann, sondern es lediglich nicht an den Gläubiger überwiesen wird.

Wie soll ich nun weiter vorgehen, um den Sachverhalt klären zu können? Aktuell verfüge ich über lediglich 20€ Bargeld und die Zeit drängt.

P-Konto, Beschluss

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