Inklusion klingt gut - muss aber auch für Menschen ohne Handy gelten.
In einer Gesellschaft, die sehr zu Recht viel von nötiger Barrierefreiheit und Inklusion redet, wird die digitale Exklusion einer Offline-Minderheit offensichtlich von der Mehrheit einfach akzeptiert.
Es geht aber auch hier um das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe.
Offliner dürfen nicht behindert werden, wenn es um ihre Grundbedürfnisse geht.
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht; diese gilt auch dann, wenn die Barrieren digitaler Natur sind.
Menschen müssen die Wahl haben, ob sie Apps und digitale Angebote nutzen oder nicht.
Die Gesellschaft braucht Wahlfreiheit zwischen digital und analog.
Es muss ein Recht auf ein analoges Leben geben; es muss ausdrücklich und eindringlich formuliert werden - als Grundrecht.
aus "SZ" vom 06.05.23 ,Heribert Prantl :,,Raus bist du"
- Brauchen wir ein Grundrecht auf ein analoges Leben?
- Und Wahlfreiheit zwischen digital und analog?